Im Sinne dieses Gesetzes
- 1.
- ist Spende die bei Menschen entnommene Menge an Blut oder Blutbestandteilen, die Wirkstoff oder Arzneimittel ist oder zur Herstellung von Wirkstoffen oder Arzneimitteln und anderen Produkten zur Anwendung bei Menschen bestimmt ist,
- 2.
- ist Spendeeinrichtung eine Einrichtung, die Spenden entnimmt oder deren Tätigkeit auf die Entnahme von Spenden und, soweit diese zur Anwendung bestimmt sind, auf deren Testung, Verarbeitung, Lagerung und das Inverkehrbringen gerichtet ist,
- 3.
- sind Blutprodukte Blutzubereitungen im Sinne von § 4 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, Sera aus menschlichem Blut im Sinne des § 4 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes und Blutbestandteile, die zur Herstellung von Wirkstoffen oder Arzneimitteln bestimmt sind.
Fachbeiträge • 3
- 1. Gewinnung von Blut und Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der ZahnheilkundeEingeschränkter Zugriffwww.bzaek.de · 24. November 2023
- 2. Heilpraktiker scheitern beim BVerfGEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 9. Februar 2024
- 3. Beweiserleichterungen nach dem Transfusionsgesetz finden bei homöopathischen Eigenblutprodukten keine AnwendungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 2. Juli 2012
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 18/12587 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11488, 18/11930, 18/12181 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 3. 19/8753 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der ArzneimittelversorgungBundestag Drucksachen · 27. März 2019
- 4. 20/8298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines HaushaltsfinanzierungsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. September 2023