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31. Dezember 2022
31. Dezember 2022
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30. September 2026
30. September 2026
(1) Im Zentralen Vorsorgeregister können folgende Vorsorgeverfügungen nach § 78a Absatz 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung registriert werden:
- 1.
- Vorsorgevollmachten,
- 2.
- Betreuungsverfügungen,
- 3.
- Patientenverfügungen und
- 4.
- Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Die Bundesnotarkammer stellt, soweit vom Antragsteller mitgeteilt, die Eintragung folgender personenbezogener Daten im Zentralen Vorsorgeregister sicher:
- 1.
- Daten zur Person des Vorsorgenden:
- a)
- Familienname,
- b)
- Geburtsname,
- c)
- Vornamen,
- d)
- Geschlecht,
- e)
- Geburtsdatum,
- f)
- Geburtsort,
- g)
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat),
- h)
- E-Mail-Adresse,
- 2.
- Daten zur Person des Bevollmächtigten oder des vorgeschlagenen Betreuers:
- a)
- Familienname,
- b)
- Geburtsname,
- c)
- Vornamen,
- d)
- Geburtsdatum,
- e)
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat),
- f)
- Rufnummer,
- g)
- E-Mail-Adresse,
- 3.
- Form und Datum der Errichtung der Vorsorgeverfügung,
- 4.
- Aufbewahrungsort der Vorsorgeverfügung,
- 5.
- bei Vorsorgevollmachten zudem:
- a)
- die Angabe, ob die Vollmacht erteilt wurde zur Erledigung von:
- aa)
- Vermögensangelegenheiten,
- bb)
- Angelegenheiten der Gesundheitssorge und ob ausdrücklich Maßnahmen nach § 1829 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 1832 Absatz 1 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs umfasst sind,
- cc)
- Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung und ob ausdrücklich Maßnahmen nach § 1831 Absatz 1 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs umfasst sind,
- dd)
- sonstigen persönlichen Angelegenheiten,
- b)
- Anordnungen über das Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter zueinander.
(3) Ist die Vorsorgeverfügung nach Absatz 1 in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form errichtet worden, dürfen darüber hinaus die Urkundenrollennummer oder die Urkundenverzeichnisnummer sowie der Name des Notars und die Anschrift seiner Geschäftsstelle im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden.
(4) Die Eintragung erfolgt unter Angabe ihres Datums.
(5) Die Bundesnotarkammer nimmt auf Antrag ergänzend zu den Angaben nach den Absätzen 1 bis 4 im Zentralen Vorsorgeregister eine elektronische oder elektronisch beglaubigte Abschrift der Vorsorgeverfügung nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 auf. Die Datei ist im Format PDF/A oder TIFF und mit einer maximalen Größe von 200 Megabyte zu speichern.
Fachbeiträge • 6
- 1. Vorsorgeregister: Verfügbarkeit ersetzt keine WirksamkeitsprüfungEingeschränkter ZugriffRaphael Slowik · www.you-ra.de · 9. September 2026
- 2. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 3. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 4. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 5. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 6. und Betreuungsrechts verabschiedetEingeschränkter Zugriffwww.dnoti.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/12427 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 18/10485 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in FürsorgeangelegenheitenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 2. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 3. 19/27287 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24445 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24638 - Selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärkenBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 4. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 5. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026
- 6. 21/7561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der BetroffenenBundestag Drucksachen · 12. August 2026