(1) Die Unterrichtung des Bundestages nach § 3 erfolgt insbesondere durch Übersendung von allen bei der Bundesregierung eingehenden
- 1.
- Dokumenten
- a)
- der Organe der Europäischen Union, der informellen Ministertreffen, des Ausschusses der Ständigen Vertreter und sonstiger Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Rates,
- b)
- des Eurogipfels, der Eurogruppe und vergleichbarer Institutionen, die auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen und sonstigen Vereinbarungen, die in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen, zusammentreten,
- c)
- aller die Institutionen nach den Buchstaben a und b vorbereitenden Gremien und Arbeitsgruppen;
- 2.
- Berichten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union beziehungsweise der Bundesregierung zu
- a)
- Sitzungen der in Nummer 1 genannten Institutionen,
- b)
- Sitzungen des Europäischen Parlaments und seiner Ausschüsse,
- c)
- Einberufungen, Verhandlungen und Ergebnissen von Trilogen,
- d)
- Beschlüssen der Europäischen Kommission.
(2) Die Bundesregierung übersendet dem Bundestag zudem
- 1.
- Dokumente und Informationen über Initiativen, Stellungnahmen, Konsultationsbeiträge, Programmentwürfe und Erläuterungen der Bundesregierung für Organe der Europäischen Union, informelle Ministertreffen sowie den Eurogipfel, die Eurogruppe und vergleichbare Institutionen auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen und sonstigen Vereinbarungen, die in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen,
- 2.
- entsprechende Initiativen, Stellungnahmen, Konsultationsbeiträge und Erläuterungen der Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- 3.
- entsprechende Initiativen, Stellungnahmen, Konsultationsbeiträge und Erläuterungen des Bundesrates und der Länder sowie
- 4.
- Sammelweisungen für den deutschen Vertreter im Ausschuss der Ständigen Vertreter.
(3) Die Bundesregierung gibt Auskunft über ihr vorliegende inoffizielle Dokumente zu Angelegenheiten der Europäischen Union und stellt diese auf Anforderung frühestmöglich zur Verfügung.
(4) Vor Tagungen des Europäischen Rates, des Rates, der informellen Ministertreffen, des Eurogipfels, der Eurogruppe und vergleichbarer Institutionen auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen und sonstigen Vereinbarungen, die in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen, unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag schriftlich und mündlich zu jedem Beratungsgegenstand. Diese Unterrichtung umfasst die Grundzüge des Sach- und Verhandlungsstandes sowie die Verhandlungslinie der Bundesregierung sowie deren Initiativen. Nach den Tagungen unterrichtet die Bundesregierung schriftlich und mündlich über die Ergebnisse.
(5) Die Bundesregierung übersendet dem Bundestag regelmäßig, mindestens vierteljährlich, Frühwarnberichte über aktuelle politische Entwicklungen in Angelegenheiten der Europäischen Union.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag ferner
- 1.
- über die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren nach den Artikeln 258 und 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch Übermittlung von Mahnschreiben und mit Gründen versehenen Stellungnahmen sowie erläuternden Informationen und Dokumenten, insbesondere der Antwortschreiben der Bundesregierung, soweit diese Verfahren die ausgebliebene, unvollständige oder fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien durch den Bund betreffen,
- 2.
- über Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, bei denen die Bundesrepublik Deutschland Verfahrensbeteiligte ist. Zu Verfahren, an denen sich die Bundesregierung beteiligt, übermittelt sie die entsprechenden Dokumente, und
- 3.
- auf Anforderung über weitere Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und übermittelt die entsprechenden Dokumente, soweit sie ihr vorliegen.
Öffentliche Quellen • 76
- 1. 14/8715 - Unterrichtung: Nationaler Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland 2002Bundestag Drucksachen · 28. März 2002
- 2. 14/5513 - Unterrichtung: Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland 2001Bundestag Drucksachen · 8. März 2001
- 3. 14/3101 - Entschließungsantrag: zu der Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Sondertagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2000 in LissabonBundestag Drucksachen · 4. April 2000
- 4. 14/7347 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem GE der SPD und BÜ90/GRÜNE -14/6944- GE z. Reform der arbeitsmarktpol. Instrumente (JOB-AQTIV-Ges.) b)zu dem GE der Abg. Grehn, Balt, Dr. Fuchs, weiterer Abg. und PDS -14/2282- GE zur Verlängerung der Rahmenfrist bei zeitlich befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente, Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch c) zu dem GE der Abg. Dr. Grehn, Dr. Fuchs, Dr. Knake-Werner und PDS -14/3044- GE eines Vierten Gesetzes z. Änd. d. Dritten Buches Sozialgesetzb. (Viertes SGB III - Änderungsges. - 4.SGB III-ÄBundestag Drucksachen · 7. November 2001
- 5. 15/4716 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 25. Januar 2005
- 6. 15/4936 - Antrag: Stärkung der Rolle des Deutschen Bundestages bei der Begleitung, Mitgestaltung und Kontrolle europäischer GesetzgebungBundestag Drucksachen · 23. Februar 2005
- 7. 15/5492 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Roth (Heringen), Günter Gloser, Dr. Angelica Schwall-Düren, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Volker Beck (Köln), Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/4925- Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Gerd Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/4716- Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union 3. zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/4936- Stärkung der Rolle des Deutschen Bundestages bei der Begleitung, Mitgestaltung und Kontrolle europäischer Gesetzgebung 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Claudia Winterstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/4937- Für mehr Mitsprache des Deutschen Bundestages bei der Rechtsetzung der Europäischen Union nach In-Kraft-Treten des VerfassungsvertragesBundestag Drucksachen · 11. Mai 2005
- 8. 15/4925 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 22. Februar 2005