(1) Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterrichtet die Bundesregierung umfassend, fortlaufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Unterrichtung erfolgt in der Regel schriftlich. Sie umfasst die Zuleitung einer Übersicht der absehbar zur Beratung anstehenden Rechtsakte, deren Bewertung und eine Einschätzung über den weiteren Beratungsverlauf. Über Tagungen des Europäischen Rates und des Rates, die Beschlüsse und Schlussfolgerungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zum Gegenstand haben, gilt § 4 Absatz 4 entsprechend.
(2) Ergänzend leitet die Bundesregierung dem Bundestag auf Anforderung Dokumente von grundsätzlicher Bedeutung nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 zu. § 6 Absatz 2 gilt entsprechend.
(3) Zudem unterrichtet die Bundesregierung fortlaufend und zeitnah mündlich über alle relevanten Entwicklungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
(4) Über die Sitzungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees unterrichtet die Bundesregierung die zuständigen Ausschüsse des Bundestages mündlich.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 75
- 1. 18/12892 - Unterrichtung: über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 15. Mai bis 2. Juni 2017)Bundestag Drucksachen · 23. Juni 2017
- 2. 19/5999 - Unterrichtung: über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 22. Oktober bis 2. November 2018)Bundestag Drucksachen · 23. November 2018
- 3. 19/1382 - Unterrichtung: über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 26. Februar bis 2. März 2018)Bundestag Drucksachen · 23. März 2018
- 4. 19/2773 - Unterrichtung: über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 14. bis 25. Mai 2018)Bundestag Drucksachen · 15. Juni 2018
- 5. 19/3677 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juli 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. August 2018
- 6. 18/11029 - Unterrichtung: über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 12. Dezember 2016 bis 6. Januar 2017)Bundestag Drucksachen · 27. Januar 2017
- 7. 19/2233 - Unterrichtung: über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 9. bis 27. April 2018)Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2018
- 8. 18/13150 - Unterrichtung: Bericht über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union in der 18. WahlperiodeBundestag Drucksachen · 19. Juli 2017