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29. Mai 2009
29. Mai 2009
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17. Juni 2016
17. Juni 2016
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
(2) Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verband die ihm nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt. Die Aufsichtsbehörde ist insbesondere befugt,
- 1.
- von dem Verband Auskunft über alle seine Aufgabenerfüllung betreffenden Angelegenheiten sowie Vorlage von Prüfungsberichten und anderen geschäftlichen Unterlagen zu verlangen,
- 2.
- von dem Verband regelmäßige Berichte nach festgelegten Kriterien zu verlangen,
- 3.
- an der Mitgliederversammlung des Verbandes durch einen Beauftragten teilzunehmen,
- 4.
- bei Bedarf Untersuchungen bei dem Verband durchzuführen und hierzu Dritte heranzuziehen.
(3) Für Amtshandlungen nach dieser Vorschrift kann die zuständige Behörde zur Deckung des Verwaltungsaufwands Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Verordnung die Gebührentatbestände sowie die Gebührenhöhe festzulegen. Sie können die Ermächtigung auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen. Die Kosten, die der Aufsichtsbehörde durch eine nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 vorgenommene Untersuchung entstehen, sind ihr von dem betroffenen Verband gesondert zu erstatten und auf Verlangen vorzuschießen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen RechtsformEingeschränkter ZugriffDr. Holger Kierstein · www.ebnerstolz.de · 27. Juli 2026
- 2. Genossenschaftsrecht wird geändert, weil diese Gesellschaftsform Betrüger als Vehikel nutzenEingeschränkter ZugriffMgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur · www.dr-schulte.de · 4. September 2019
- 3. Genossenschaftsrecht wird geändert, weil diese Gesellschaftsform Betrüger als Vehikel nutzenEingeschränkter ZugriffMgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur · www.dr-schulte.de · 4. September 2019
- 4. Aktuelle Entwicklungen im Genossenschaftsrecht - Was Genossenschaften jetzt beachten müssenEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 8. März 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/13174 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12478 - Missbrauch der Rechtsform GenossenschaftBundestag Drucksachen · 12. September 2019
- 2. 19/11467 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von GenossenschaftenBundestag Drucksachen · 10. Juli 2019
- 3. 20/1533 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von GenossenschaftenBundestag Drucksachen · 27. April 2022
- 4. 20/14501 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen RechtsformBundestag Drucksachen · 15. Januar 2025