Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
22. Juli 2017
22. Juli 2017
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
>
Version
1. Januar 2025
1. Januar 2025
(1) Die Mitgliedschaft wird durch eine unbedingte Beitrittserklärung in Textform und die Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft erworben; die Satzung kann für die Beitrittserklärung die Schriftform vorschreiben. Dem Antragsteller ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung eine Abschrift der Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen; es reicht aus, wenn die Satzung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft abrufbar ist und dem Antragsteller ein Ausdruck der Satzung angeboten wird. Eine Vollmacht zur Abgabe der Beitrittserklärung bedarf der Textform. Bei Gründungsmitgliedern kann die Mitgliedschaft statt durch Beitrittserklärung durch Unterzeichnung der Satzung erworben werden.
(2) Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen und hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Lehnt die Genossenschaft die Zulassung ab, hat sie dies dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich zu der Mitteilung nach Satz 2 ist im Falle einer schriftlichen Beitrittserklärung diese unverzüglich zurückzugeben. Bei einer elektronischen Beitrittserklärung sind die Daten der Beitrittserklärung unverzüglich nach Absenden der Mitteilung nach Satz 2 zu löschen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Kommunale Energiebeteiligungsmodelle - Partizipation statt KonfrontationEingeschränkter Zugriffwww.hgrs.eu · 24. August 2022
- 2. Einführung in das Genossenschaftsrecht TeilEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Stefan Renz Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. Ausschluss aus einer Genossenschaft - WirksamkeitEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 10. April 2018
- 4. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft - und ihre automatische BeendigungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. Juli 2018
- 5. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 6. Zulässigkeit des Pflichtfelds Namen bei KontaktformularEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de · 12. Mai 2022
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/12998 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11506, 18/11937, 18/12181 Nr. 1.11 - Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei GenossenschaftenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2017
- 2. 18/11506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei GenossenschaftenBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 3. 18/11713 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11479 - Verbraucherschutz bei unseriösen Geschäftspraktiken (II) - Unerlaubte TelefonwerbungBundestag Drucksachen · 28. März 2017
- 4. 18/11937 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften - Drucksache 18/11506 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 5. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 6. 20/13015 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11306 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. September 2024