(1) Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. Ist nach der Satzung kein Aufsichtsrat zu bilden, wird die Genossenschaft durch einen von der Generalversammlung gewählten Bevollmächtigten vertreten. Die Satzung kann bestimmen, dass über die Führung von Prozessen gegen Vorstandsmitglieder die Generalversammlung entscheidet.
(2) Der Genehmigung des Aufsichtsrats bedarf jede Gewährung von Kredit an ein Mitglied des Vorstands, soweit die Gewährung des Kredits nicht durch die Satzung an noch andere Erfordernisse geknüpft oder ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt von der Annahme eines Vorstandsmitglieds als Bürgen für eine Kreditgewährung.
(3) In Prozessen gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wird die Genossenschaft durch Bevollmächtigte vertreten, welche von der Generalversammlung gewählt werden.
Fachbeiträge • 10
- 1. Genossenschaftsbanken: Wann haften Vorstand und Aufsichtsrat?Eingeschränkter Zugriffwww.meyer-koering.de · 19. Oktober 2026
- 2. Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit gegenwärtigen oder ehemaligen VorstandsmitgliedernEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 20. April 2005
- 3. Gesellschaftsrecht Archives - Seite 6 von 11 - paragraf.infoEingeschränkter Zugriffwww.paragraf.info · 21. April 2005
- 4. Hagen Döhl, Autor auf paragraf.infoEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 27. April 2005
- 5. Rechtsberatung für Gesellschaftsrecht – Alles aus einer HandEingeschränkter Zugriffwww.legal.pwc.de
- 6. Aufsichtsrat Eignung Agrargenossenschaft Kenntnis ErfahrungEingeschränkter ZugriffWww.Facebook.Com · www.k1.de · 30. November 2025
- 7. Streitwert bei Ausschluss aus Genossenschaft I HochmutEingeschränkter ZugriffWww.Facebook.Com · www.k1.de · 3. Juli 2026
- 8. GenossenschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. August 2024
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 16/1025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des GenossenschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 23. März 2006
- 2. 18/2956 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über VersicherungenBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2014
- 3. 18/7219 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)Bundestag Drucksachen · 11. Januar 2016
- 4. 18/7902 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/7219, 18/7454, 18/7605 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)Bundestag Drucksachen · 16. März 2016