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1. Januar 2018
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21. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mitzuteilen,
- 1.
- ob und wie eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben wird,
- 2.
- wie hoch der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus der bisher erworbenen Anwartschaft ist und bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze voraussichtlich sein wird,
- 3.
- wie sich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Anwartschaft auswirkt und
- 4.
- wie sich die Anwartschaft nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses entwickeln wird.
(2) Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer oder dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mitzuteilen, wie hoch bei einer Übertragung der Anwartschaft nach § 4 Absatz 3 der Übertragungswert ist. Der neue Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mitzuteilen, in welcher Höhe aus dem Übertragungswert ein Anspruch auf Altersversorgung bestehen würde und ob eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung bestehen würde.
(3) Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mitzuteilen, wie hoch die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ist und wie sich die Anwartschaft künftig entwickeln wird. Satz 1 gilt entsprechend für Hinterbliebene im Versorgungsfall.
(4) Die Auskunft muss verständlich, in Textform und in angemessener Frist erteilt werden.
Fachbeiträge • 8
- 1. Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Steuervorteile beim MinijobEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 2. Anspruch auf Entgeltumwandlung - Keine Aufklärungspflicht des ArbeitgebersEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 3. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 4. BundessozialgerichtEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 5. Informationspflichten des Arbeitgebers bei betrieblicher AltersversorgungEingeschränkter ZugriffAnnekatrin Veit · https://www.otto-schmidt.de/ · 7. Juli 2015
- 6. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Ungefragt besteht keine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers zur EntgeltumwandlungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 28. November 2014
- 8. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va