(1) Ist eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, zum Psychologischen Psychotherapeuten, zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor dem 1. September 2020 begonnen worden, so wird sie nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung abgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung erhält die antragstellende Person die Approbation nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung, sofern auch die anderen Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erfüllt sind.
(2) Personen, die vor dem 1. September 2020 ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, begonnen oder abgeschlossen haben, können die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin, des Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung noch bis zum 1. September 2032 absolvieren. Schließen sie diese Ausbildung spätestens zum 1. September 2032 erfolgreich ab, so erhalten sie die Approbation nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung, sofern auch die anderen Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erfüllt sind.
(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können die Länder vorsehen, dass Personen, die ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, erst nach dem 31. August 2020 aber vor dem 31. August 2026 begonnen haben, die Ausbildung zum Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren, wenn die betreffenden Personen diese Ausbildung
- 1.
- verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ableisten, der von den Ländern auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet worden war, und
- 2.
- diese Ausbildungsmöglichkeit erhalten werden muss, um die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag bestimmen, dass eine Ausbildung abweichend von Absatz 2 oder Absatz 2a auch noch nach dem 1. September 2032 abgeschlossen werden kann, wenn
- 1.
- ein besonderer Härtefall vorliegt und
- 2.
- davon auszugehen ist, dass die Ausbildung spätestens am 31. August 2035 erfolgreich abgeschlossen sein wird.
(4) Wer sich nach dem 31. August 2020 in einer Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin, des Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung befindet, erhält vom Träger der Einrichtung, in der die praktische Tätigkeit nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten oder nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten absolviert wird, für die Dauer der praktischen Tätigkeit eine monatliche Vergütung in Höhe von mindestens 1 000 Euro, sofern die praktische Tätigkeit in Vollzeitform abgeleistet wird. Wird die praktische Tätigkeit in Teilzeitform abgeleistet, reduziert sich die Vergütung entsprechend.
(5) Personen, denen eine Approbation nach den Absätzen 1, 2 oder 3 erteilt worden ist, führen die ihrer jeweiligen Ausbildung entsprechende Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung. Sie dürfen die Psychotherapie nach § 1 Absatz 2 ausüben und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Person mit einer Approbation nach § 1 Absatz 1.
Fachbeiträge • 4
- 1. PsychotherapeutEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. Juli 2025
- 2. AusbildungsvergütungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. Juli 2025
- 3. AusbildungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. Juli 2025
- 4. MindestlohnEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. November 2025
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/9770 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der PsychotherapeutenausbildungBundestag Drucksachen · 30. April 2019
- 2. 19/14492 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Oktober 2019
- 3. 19/13585 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/9770 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/9970 - Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9912 - Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten d) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/9272 - Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichernBundestag Drucksachen · 25. September 2019
- 4. 19/23819 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Oktober 2020
- 5. 19/21270 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20968 - Mögliche Mängel in der Umsetzung der PsychotherapeutenausbildungsreformBundestag Drucksachen · 27. Juli 2020
- 6. 19/19216 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18967 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 19/17128 - Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland c) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18716 - Corona digital bekämpfen - Förderprogramme im Bereich digitaler Gesundheit und digitaler Pflege beschleunigen und ausbauen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18717 - Häusliche Pflege stärken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18721 - Corona digital bekämpfen - Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Dokumentation und Überwachung von Infektionskrankheiten unverzüglich fertigstellen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18723 - Corona digital bekämpfen: Innovationspotentiale zur Vermeidung von Ansteckung und Unterstützung der Genesung konsequent ausschöpfen g) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Maier, Thomas Seitz, Roman Johannes Reusch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18724 - Verfügbarkeit von medizinischen Produkten über gewerbliche Wettbewerbsrechte stellen h) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18975 - Deutschland auf zukünftige Pandemien besser vorbereiten - Effektivität der Coronavirus-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten i) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18999 - Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einschränken - Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite aufheben j) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18676 - Soforthilfe für pflegende Angehörige während der COVID-19-Pandemie k) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Till Mansmann, Ulrich Lechte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18950 - Vom Reagieren zum Agieren - Pandemievorbereitung schon jetzt beginnen l) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18952 - Eine verlässliche Datenlage zur Ausbreitung von COVID-19 in Deutschland schaffen m) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18749 - Häusliche Pflege und pflegende Angehörige unterstützen n) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria KleinSchmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18940 - Wertschätzung für Pflege- und Gesundheitsberufe ausdrücken - Corona-Prämie gerecht ausgestalten o) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18956 - Die ambulante medizinisch-therapeutische Versorgung von besonders vulnerablen Gruppen sichern - Die Leistungserbringer unter den Schutzschirm nehmenBundestag Drucksachen · 13. Mai 2020
- 7. 19/18967 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler TragweiteBundestag Drucksachen · 5. Mai 2020
- 8. 19/20968 - Kleine Anfrage: Mögliche Mängel in der Umsetzung der PsychotherapeutenausbildungsreformBundestag Drucksachen · 10. Juli 2020