Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
9. Juni 2017
9. Juni 2017
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Notars vollzogen oder anerkannt wird.
(2) Der Notar braucht die Urkunde nur darauf zu prüfen, ob Gründe bestehen, seine Amtstätigkeit zu versagen.
(3) Der Beglaubigungsvermerk muß auch die Person bezeichnen, welche die Unterschrift vollzogen oder anerkannt hat. In dem Vermerk soll angegeben werden, ob die Unterschrift vor dem Notar vollzogen oder anerkannt worden ist.
(4) § 10 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 gilt entsprechend.
(5) Unterschriften ohne zugehörigen Text soll der Notar nur beglaubigen, wenn dargelegt wird, daß die Beglaubigung vor der Festlegung des Urkundeninhalts benötigt wird. In dem Beglaubigungsvermerk soll angegeben werden, daß bei der Beglaubigung ein durch die Unterschrift gedeckter Text nicht vorhanden war.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Beglaubigung von Handzeichen entsprechend.
Fachbeiträge • 24
- 1. Notarielle Beglaubigung mittels VideokommunikationEingeschränkter ZugriffRiverside Rechtsanwälte Hamburg · www.riverside.de · 21. Dezember 2023
- 2. Unterschriftsbeglaubigung und Beurkundung beim NotarEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 23. Mai 2026
- 3. Digitale Geschäftsführerbestellung bei der deutschen GmbHEingeschränkter Zugriffwww.legal.pwc.de · 14. April 2022
- 4. Recht: Formerfordernisse bei der HandelsregisteranmeldungEingeschränkter ZugriffFlorianduwe · www.fgvw.de · 3. Januar 2023
- 5. Nachnamensänderung beim Kind - wiederholte Änderung problematisch?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 11. März 2013
- 6. Verwahrung und VersteigerungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. Mai 2023
- 7. OLG bestätigt Gläubigerwechsel bei SchuldnerEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 27. September 2024
- 8. Anwaltsnotar NRW - StellenbesetzungsverfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 17. Mai 2013
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 8. September 2025