(1) Lieferanten ist eine Gestaltung ihrer Preissetzung oder eine sonstige Verhaltensweise verboten, die eine missbräuchliche Ausnutzung der Regelung zur Entlastung von Letztverbrauchern oder Kunden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes darstellt. Insbesondere ist ihnen im Zeitraum vom 24. Dezember 2022 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 1 verboten, ihre in die Ermittlung des Erstattungs- und Vorauszahlungsanspruchs nach den §§ 31 und 32 einfließenden Arbeitspreise sachlich ungerechtfertigt zu erhöhen. Gleiches gilt für Gestaltungen der Preissetzung oder sonstige Verhaltensweisen, die in ähnlicher Weise zu sachlich nicht gerechtfertigten, überhöhten Erstattungs- und Vorauszahlungsansprüchen führen. In Verfahren vor dem Bundeskartellamt mit Ausnahme von Bußgeldverfahren obliegt dem Lieferanten die Darlegungs- und Beweislast für die sachliche Rechtfertigung der Gestaltung der Preissetzung, Preiserhöhung oder der sonstigen Verhaltensweise. Eine sachliche Rechtfertigung kann sich ergeben aus
- 1.
- marktbasierten Preisen und Kosten, insbesondere aus vor dem 25. November 2022 geschlossenen Beschaffungsverträgen, oder
- 2.
- vom Lieferanten im regulatorischen Sinne nicht beeinflussbaren Preis- und Kostenbestandteilen.
(2) Das Bundeskartellamt kann einen Lieferanten, der seine Verhaltensmöglichkeiten zur Erzielung von Erstattungs- und Vorauszahlungsansprüchen im Sinne des Absatzes 1 missbräuchlich ausnutzt, verpflichten, sein missbräuchliches Handeln abzustellen. Es kann dem Lieferanten alle Maßnahmen aufgeben, die erforderlich sind, um das missbräuchliche Handeln wirksam abzustellen. Es kann insbesondere
- 1.
- anordnen, dass die Erstattungen und Vorauszahlungen nach den §§ 31 und 32 von dem Lieferanten ganz oder teilweise an die Bundesrepublik Deutschland zurückzuerstatten sind sowie
- 2.
- die Abschöpfung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile des Lieferanten anordnen und dem Lieferanten die Zahlung des entsprechenden Geldbetrags auferlegen.
(3) Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleiben anwendbar. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 15
- 1. Preisbremsen Gas/Wärme: Bundeskartellamt konsultiert Fragebögen zur Missbrauchskontrolle nach EWPBGEingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 28. April 2023
- 2. Kartellrechtliche Herausforderungen der Fernwärmeversorgung: Marktstruktur, Missbrauchskontrolle und TransformationsdruckEingeschränkter Zugriffwww.aulinger.eu · 5. Juni 2026
- 3. Energiepolitik ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 18. Januar 2023
- 4. Seite 16 von 57Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 27. Januar 2023
- 5. Dr. Miriam Vollmer, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 9. Dezember 2022
- 6. Energiepolitik ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 27. Januar 2023
- 7. Energiepreisbremsen: Bundeskartellamt startet die MissbrauchskontrolleEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 17. Januar 2023
- 8. Das 4. Türchen: Sind Preisanpassungen Gas/Strom ab Januar verboten?Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 6. Dezember 2022
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 20/4685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher BestimmungenBundestag Drucksachen · 29. November 2022
- 2. 20/4915 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4685 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher BestimmungenBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022
- 3. 20/5046 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Dezember 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2022
- 4. 20/5694 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Februar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Februar 2023
- 5. 20/5289 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Januar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Januar 2023
- 6. 20/7300 - Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2021/2022 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Juli 2023
- 7. 20/5941 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 90. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 15. März 2023Bundestag Drucksachen · 10. März 2023
- 8. 20/5615 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Februar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Februar 2023