(1) Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Zumindest jeweils eine Klausur soll sich dabei im Schwerpunkt auf folgende Aufgabenstellungen beziehen:
- 1.
- juristische Prüfung technischer Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster);
- 2.
- juristische Prüfung nichttechnischer Schutzrechte (Marken, Design);
- 3.
- Erstellung eines Schreibens aus der Rechtspraxis (insbesondere einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts oder einer Erwiderung auf einen Bescheid).
(2) Die Gegenstände der mündlichen Prüfung sollen folgenden Rechtsgebieten entnommen werden:
- 1.
- bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht sowie gerichtliches Verfahrensrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Tätigkeit eines Patentanwalts oder Patentassessors von Bedeutung sind,
- 2.
- Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Recht der Arbeitnehmererfindungen,
- 3.
- Markenrecht,
- 4.
- Designrecht,
- 5.
- Sortenschutzrecht,
- 6.
- gewerblicher Rechtsschutz im Unionsrecht und in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, in Grundzügen auch im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, im Recht der Volksrepublik China und im Recht Japans, und
- 7.
- Berufsrecht der Patentanwälte.
Fußnote
(+++ § 40: Zur Anwendung vgl. § 54 Abs. 5, § 77 Abs. 4 F 2017-09-22 +++)
Fachbeiträge • 2
- 1. Berufsrechtskenntnisse als BerufspflichtEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 9. Juli 2021
- 2. Berufsrechtskenntnisse als BerufspflichtEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 9. Juli 2021
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/30555 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27670, 19/30516 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 2. 19/30516 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27670 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021