(1) Für Verfahren in Angelegenheiten nach dem Gesetz für Jugendwohlfahrt in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1977 (BGBl. I S. 633, 795), zuletzt geändert durch Artikel 6 § 8 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142), die einen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bekanntgegebenen Verwaltungsakt betreffen oder vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei den Verwaltungsgerichten anhängig geworden sind und deren Rechtsgrundlage durch dieses Gesetz geändert worden oder erloschen ist, gelten die nachstehenden besonderen Vorschriften.
(2) Eine mündliche Verhandlung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen worden und auf die eine Entscheidung noch nicht ergangen ist, wird wieder eröffnet.
(3) Tatsachen, die erst durch dieses Gesetz erheblich geworden sind, können noch in der Revisionsinstanz vorgebracht werden. Das Revisionsgericht verweist die Sache an das Berufungsgericht zurück, wenn bezüglich der neuen Tatsache eine Beweisaufnahme erforderlich wird.
(4) In der Hauptsache als erledigt anzusehen sind Verfahren über
- 1.
- die widerrufliche Befreiung eines Pflegekindes von der Beaufsichtigung nach § 31 Abs. 3 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt,
- 2.
- die Übertragung der Überprüfung von Einrichtungen auf einen zentralen Träger der Freien Jugendhilfe nach § 78 Abs. 6 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt,
- 3.
- die Erteilung oder Aufhebung einer Pflegeerlaubnis für Minderjährige in Einrichtungen nach § 79 Abs. 1 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt und
- 4.
- die widerrufliche Befreiung einer Einrichtung von der Anwendung des § 28 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt nach § 79 Abs. 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt.
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 11/8397 - Antwort: Unersetzbarkeit der persönlichen Einwilligung bei Sterilisation, Abtreibung und KastrationBundestag Drucksachen · 31. Oktober 1990
- 2. 12/4024 - Antrag: Reform des KindschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 17. Dezember 1992
- 3. 13/70 - Unterrichtung: Bericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen und die Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern - Neunter Jugendbericht - mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum Neunten JugendberichtBundestag Drucksachen · 8. Dezember 1994
- 4. 12/7560 - Unterrichtung: Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland - Zukunft des Humanvermögens - Fünfter Familienbericht -Bundestag Drucksachen · 15. Juni 1994
- 5. 13/4899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 1996
- 6. 13/1752 - Antrag: Reform des KindschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 21. Juni 1995
- 7. 13/11368 - Unterrichtung: Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland - Zehnter Kinder- und Jugendbericht - mit der Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. August 1998
- 8. 14/8181 - Unterrichtung: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland mit der Stellungnahme der Bundesregierung (Elfter Kinder- und Jugendbericht)Bundestag Drucksachen · 4. Februar 2002