Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Oktober 2009
1. Oktober 2009
>
Version
31. Dezember 2015
31. Dezember 2015
>
Version
17. Juli 2024
17. Juli 2024
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden. Die Anzeige und der Strafantrag sind durch die aufnehmende Stelle zu protokollieren oder auf sonstige Weise zu dokumentieren. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. Die Bestätigung kann versagt werden, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, gefährdet erscheint.
(2) Bei Straftaten, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, müssen die Identität und der Verfolgungswille der antragstellenden Person sichergestellt sein.
(3) Zeigt ein im Inland wohnhafter Verletzter eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangene Straftat an, so übermittelt die Staatsanwaltschaft die Anzeige auf Antrag des Verletzten an die zuständige Strafverfolgungsbehörde des anderen Mitgliedstaats, wenn für die Tat das deutsche Strafrecht nicht gilt oder von der Verfolgung der Tat nach § 153c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 153f, abgesehen wird. Von der Übermittlung kann abgesehen werden, wenn
- 1.
- die Tat und die für ihre Verfolgung wesentlichen Umstände der zuständigen ausländischen Behörde bereits bekannt sind oder
- 2.
- der Unrechtsgehalt der Tat gering ist und der verletzten Person die Anzeige im Ausland möglich gewesen wäre.
(4) Ist der Verletzte der deutschen Sprache nicht mächtig, erhält er die notwendige Hilfe bei der Verständigung, um die Anzeige in einer ihm verständlichen Sprache anzubringen. Die schriftliche Anzeigebestätigung nach Absatz 1 Satz 3 und 4 ist dem Verletzten in diesen Fällen auf Antrag in eine ihm verständliche Sprache zu übersetzen; Absatz 1 Satz 5 bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 125
- 1. Strafanzeige richtig stellen - für geschädigte UnternehmenEingeschränkter ZugriffAlexander Rumpf · www.rstp-rechtsanwaelte.de · 7. September 2026
- 2. StrafantragEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. Dezember 2022
- 3. Voraussetzung bei Antragsdelikten im StrafrechtEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 15. November 2020
- 4. Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGBEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 6. November 2020
- 5. Stärkung der Opferrechte im StrafverfahrenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt München · www.rechtsanwalt-hoedl.de · 23. April 2015
- 6. BGH, Beschluss v. 21.11.2023Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. November 2023
- 7. Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verbotenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 22. Mai 2015
- 8. BGH, Beschluss v. 06.10.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 6. Oktober 2020
Öffentliche Quellen • 25
- 1. 19/12354 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11480 - Praxis und opferschutzrechtliche Aspekte in völkerstrafrechtlichen VerfahrenBundestag Drucksachen · 12. August 2019
- 2. 19/9624 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9099 - Rechtsextremistische Inhalte und Amoklauf-Ankündigungen auf Internet-SpielplattformenBundestag Drucksachen · 24. April 2019
- 3. 19/23568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der WirtschaftBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 4. 19/17741 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der HasskriminalitätBundestag Drucksachen · 10. März 2020
- 5. 19/24308 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23354 - Konzernabschlüsse der Wirecard AGBundestag Drucksachen · 13. November 2020
- 6. 19/17963 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 16. März 2020
- 7. 19/17630 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. März 2020
- 8. 19/30900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2021