Version
4. August 2009
4. August 2009
>
Version
21. Dezember 2018
21. Dezember 2018
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils ist der Angeklagte auch über die Rechtsfolgen des § 40 Absatz 3 und des § 350 Absatz 2 sowie, wenn gegen das Urteil Berufung zulässig ist, über die Rechtsfolgen der §§ 329 und 330 zu belehren. Ist einem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist der Betroffene auch darüber zu belehren, dass er in jedem Fall frei in seiner Entscheidung ist, ein Rechtsmittel einzulegen.
Fachbeiträge • 3
- 1. BVerfG Beschluss vom 07.04.1976 - 2 BvR 728/75Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 6. April 1976
- 2. DezemberEingeschränkter Zugriffhttps://www.lawblog.de/ · 14. Dezember 2004
- 3. law blogEingeschränkter Zugriffhttps://www.lawblog.de/ · 9. Dezember 2004