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1. Juli 2021
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27. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie als Nebenfolge die Einziehung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist (Sicherungsverfahren).
Fachbeiträge • 14
- 1. Einziehung im SicherungsverfahrenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 30. April 2022
- 2. Einziehung 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Februar 2021
- 3. Abschuss ohne AngeklagteEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 9. März 2020
- 4. Abschuss ohne AngeklagteEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 9. März 2020
- 5. Bayerisches Staatsministerium der JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.bayern.de · 7. April 2015
- 6. Bayerisches Staatsministerium der JustizEingeschränkter Zugriffwww.justiz.bayern.de · 7. April 2015
- 7. Einziehung: Übergang in objektives Verfahren bei verjährter StraftatEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 13. Februar 2022
- 8. Juristisches SeminarEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de · 8. Februar 2022