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25. Juli 2015
25. Juli 2015
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
§ 329 Absatz 1, 3, 6 und 7 ist entsprechend anzuwenden. Hat der gesetzliche Vertreter Einspruch eingelegt, so ist auch § 330 entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 20
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- 2. Das StrafbefehlsverfahrenEingeschränkter ZugriffMarc Wandersleben Florian Kucharski · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. § 410 StPO Einspruch StrafbefehlEingeschränkter ZugriffTimm Rosin · www.recht-rosin.de · 1. Januar 2026
- 4. Fachanwälte für Strafrecht - Page 33Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 17. November 2010
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- 8. Archiv vom November, 2010Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 17. November 2010
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026