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1. Januar 2022
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1. Januar 2026
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27. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln:
- 1.
- die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme,
- 2.
- die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung,
- 3.
- den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme,
- 4.
- die Privatklage und
- 5.
- die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.
Fachbeiträge • 62
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- 7. Auch gewählte Verteidiger sind zur elektronischen Übermittlung verpflichtetEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 3. März 2024
- 8. Auch gewählte Verteidiger sind zur elektronischen Übermittlung verpflichtetEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 3. März 2024