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1. Januar 2005
1. Januar 2005
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
Hat das Gericht in einem Beschluss den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht ihm gegen den Beschluss keine Beschwerde und kein anderer Rechtsbehelf zu, versetzt es, sofern der Beteiligte dadurch noch beschwert ist, von Amts wegen oder auf Antrag insoweit das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass der Entscheidung bestand. § 47 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 201
- 1. Rechte und Pflichten des Beschuldigten im ErmittlungsverfahrenEingeschränkter ZugriffLöber & Sonneborn Dev · www.rechtsanwaelte-ls.de · 7. November 2019
- 2. BGH, Urteil v. 10.11.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. November 2016
- 3. BGH Beschluss 2 ARs 327/11 vom 14. Februar 2012Eingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 4. Verfassungsbeschwerde im StrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.dr-buchert.de · 27. Februar 2026
- 5. Weihnachtspäckchen nach BayernEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 23. Dezember 2013
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- 7. Rechtswidrigkeit ErzwingungshaftEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 7. Juni 2023
- 8. Wohnungsdurchsuchung: Beschlagnahme und einstweilige AnordnungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 11. Juni 2013
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026