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1. Januar 2018
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27. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls oder einer Erklärung ersetzt werden.
Fachbeiträge • 56
- 1. Volles Programm beim DJT 2022Eingeschränkter ZugriffHasso Suliak · www.lto.de · 20. September 2022
- 2. Volles Programm beim DJT 2022Eingeschränkter ZugriffHasso Suliak · www.lto.de · 20. September 2022
- 3. Die einzig zulässige Art und Weise der Videovernehmung eines Zeugen in der HauptverhandlungEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 10. Januar 2017
- 4. Umfang der Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 I StPOEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 11. Dezember 2016
- 5. UrkundsbeweisEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. April 2023
- 6. ZeugenaussageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. April 2026
- 7. StrafprozessEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. August 2025
- 8. Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2026: KI und Ermessen / EuGH zu ZDFEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 19. Juni 2026