Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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30. August 2002
30. August 2002
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1. April 2003
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4. August 2009
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1. September 2013
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20. Juni 2015
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1. April 2024
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27. Januar 2026
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1. April 2026
1. April 2026
(1) Das im Geltungsbereich dieses Gesetzes befindliche Vermögen oder einzelne Vermögensgegenstände eines Beschuldigten, gegen den wegen einer Straftat nach
- 1.
- den §§ 81 bis 83 Abs. 1, § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 und 8, den §§ 94 oder 96 Abs. 1, den §§ 97a oder 100, den §§ 129 oder 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches,
- 2.
- einer in § 330 Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches in Bezug genommenen Vorschrift unter der Voraussetzung, daß der Beschuldigte verdächtig ist, vorsätzlich Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben, oder unter einer der in § 330 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder nach § 330 Abs. 2, § 330a Abs. 1, 2 des Strafgesetzbuches,
- 3.
- den §§ 51, 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe c und d, Abs. 5, 6 des Waffengesetzes, den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes, wenn die Tat vorsätzlich begangen wird, oder nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen,
- 4.
- einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, § 30a oder § 30b des Betäubungsmittelgesetzes,
- 5.
- einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder
- 6.
- einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Medizinal-Cannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach § 25 Absatz 5 des Medizinal-Cannabisgesetzes
(2) Die Beschlagnahme wird durch den Richter angeordnet. Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme vorläufig anordnen; die vorläufige Anordnung tritt außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen vom Richter bestätigt wird.
(3) Die Vorschriften der §§ 291 bis 293 gelten entsprechend.
Fachbeiträge • 3
- 1. Unübertragbarkeit des Ausschlagungsrechts im ErbrechtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 4. Juni 2025
- 2. Folgen einer Verurteilung - §§ 3k und 3n VerbotsGEingeschränkter ZugriffPeter Harlander · www.harlander-partner.eu · 11. August 2026
- 3. Vom Vergehen zum Verbrechen: Was der Bundesratsentwurf zu halbautomatischen Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen bedeutetEingeschränkter ZugriffBclegal · www.bc-legal.de · 30. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8735 - Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8869 - Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleitenBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 2. 20/11848 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur TerrorismusbekämpfungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 3. 20/12612 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung - Drucksache 20/11848 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. August 2024
- 4. 21/3191 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher AgententätigkeitBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2025
- 5. 21/7557 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition als VerbrechenBundestag Drucksachen · 12. August 2026