(1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften.
(2) Für die Mitglieder des Bundestages, eines Landtages, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie für die Angestellten einer Fraktion des Bundestages und eines Landtages gelten die für sie maßgebenden besonderen Vorschriften.
(3) Der Bundespräsident kann das Zeugnis verweigern, wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.
(4) Diese Vorschriften gelten auch, wenn die vorgenannten Personen nicht mehr im öffentlichen Dienst oder Angestellte einer Fraktion sind oder ihre Mandate beendet sind, soweit es sich um Tatsachen handelt, die sich während ihrer Dienst-, Beschäftigungs- oder Mandatszeit ereignet haben oder ihnen während ihrer Dienst-, Beschäftigungs- oder Mandatszeit zur Kenntnis gelangt sind.
Fachbeiträge • 77
- 1. BGH, Beschluss v. 13.09.2011Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 13. September 2011
- 2. BGH, Urteil v. 03.08.2011Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. August 2011
- 3. Ausschluss der Öffentlichkeit bei 2. VernehmungEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 4. November 2011
- 4. Revision wegen falscher Besetzung bei EröffnungsbeschlussEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 6. Oktober 2011
- 5. Fehlender Hinweis über straferhöhende Umstände gemäß § 265 II StPOEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 8. November 2011
- 6. Angemessene Strafverteidigung bei KindesmissbrauchEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 25. Februar 2012
- 7. BGH: Keine Bindung an eine informelle VerständigungEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 11. November 2011
- 8. OLG Köln: Man sollte sich einen zuverlässigen Strafverteidiger suchen.Eingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 15. Mai 2012
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/12850 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Juni 2017
- 2. 19/7928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz - BPolBeauftrG)Bundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 3. 19/30800 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 21. Juni 2021
- 4. 20/9918 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9614 - Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen ArbeitBundestag Drucksachen · 22. Dezember 2023
- 5. 20/8832 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8574 - Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz für RechtsextremistenBundestag Drucksachen · 13. Oktober 2023
- 6. 20/14700 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Februar 2025
- 7. 20/15010 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14809 - Amtsführung von Wolfgang SchmidtBundestag Drucksachen · 14. Februar 2025