(1) Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt die Angabe der Geschossflächenzahl, der Baumassenzahl oder der Höhe baulicher Anlagen.
(2) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung
- 1.
- der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
- 2.
- der Geschossflächenzahl oder der Größe der Geschossfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse,
- 3.
- der Zahl der Vollgeschosse,
- 4.
- der Höhe baulicher Anlagen.
(3) Bei Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan ist festzusetzen
- 1.
- stets die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
- 2.
- die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen, wenn ohne ihre Festsetzung öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können.
(4) Bei Festsetzung des Höchstmaßes für die Geschossflächenzahl oder die Größe der Geschossfläche, für die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Bebauungsplan kann zugleich ein Mindestmaß festgesetzt werden. Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen können auch als zwingend festgesetzt werden.
(5) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung für Teile des Baugebiets, für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile und für Teile baulicher Anlagen unterschiedlich festgesetzt werden; die Festsetzungen können oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche getroffen werden.
(6) Im Bebauungsplan können nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung vorgesehen werden.
Fachbeiträge • 58
- 1. Bebauungsplan: Grundfläche getrennt nach Haupt- und Nebenanlagen festsetzen?Eingeschränkter ZugriffMaximilian Forster · www.rae-labbe.de · 8. April 2026
- 2. Das Recht der BaugenehmigungEingeschränkter ZugriffOlaf Buehler · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 17. November 2015
- 3. BauGB-Novelle V: Klimaschutz und Klimaanpassung im BaurechtEingeschränkter Zugriffwww.oberthuer.de · 9. August 2024
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- 5. Kein Widerspruch zu den FestsEingeschränkter ZugriffOlaf Buehler · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 20. Juli 2020
- 6. Bau- und Immobilienrecht, VergaberechtEingeschränkter ZugriffMatthias Matzka · www.ramatzka.de · 8. März 2013
- 7. 2. Baurechtsnovelle: Gesetzentwurf zur Modernisierung des StädtebaurechtsEingeschränkter ZugriffKatharina Regnat · www.zirngibl.de · 15. Juli 2026
- 8. 2. Baurechtsnovelle: Gesetzentwurf zur Modernisierung des StädtebaurechtsEingeschränkter ZugriffKatharina Regnat · www.zirngibl.de · 15. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/26023 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) - Drucksache 19/24838 -. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Januar 2021
- 2. 20/13091 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten StadtentwicklungBundestag Drucksachen · 30. September 2024
- 3. 20/13638 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung - Drucksache 20/13091 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. November 2024
- 4. 20/7718 - Unterrichtung: Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenkenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 5. 21/6588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026