(1) Hält das Gericht eine Abhilfeklage, die auf Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags oder auf die Verurteilung zu einer anderen Leistung als zur Zahlung gerichtet ist, dem Grunde nach für begründet, so erlässt es ein Abhilfegrundurteil. Wird die Leistung an namentlich benannte Verbraucher begehrt, entscheidet das Gericht im Fall einer Verurteilung zur Zahlung durch Urteil. Hält das Gericht die Abhilfeklage für unzulässig oder unbegründet, weist es die Klage durch Urteil ab.
(2) Die Urteilsformel eines Abhilfegrundurteils enthält folgende Angaben:
- 1.
- die konkreten Voraussetzungen, nach denen sich die Anspruchsberechtigung der betroffenen Verbraucher bestimmt, und
- 2.
- die von jedem einzelnen Verbraucher im Umsetzungsverfahren zu erbringenden Berechtigungsnachweise.
(3) Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 bleibt die Kostenentscheidung dem Abhilfeendurteil vorbehalten.
(4) Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 entscheidet das Gericht durch Urteil, wenn
- 1.
- beide Parteien dies beantragen und
- 2.
- Bemühungen um einen Vergleich nach § 17 Absatz 1 aussichtslos erscheinen.
(5) Gegen Urteile nach den Absätzen 1 und 4 findet die Revision statt. Diese bedarf keiner Zulassung.
Fachbeiträge • 9
- 1. Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG wurde am 7. Juli 2023 im Bundestag beschlossenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 11. Juli 2023
- 2. Ausweitung des Verbandsklagerechts auf Unterlassungs- und AbhilfeklagenEingeschränkter ZugriffDr. Manuela Martin · www.ebnerstolz.de · 25. Juli 2024
- 3. Die Abhilfeklage - Ein neues Kapitel für Massenverfahren?Eingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 13. Juli 2023
- 4. Verbandsklagenrichtlinie steht bevorEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 6. Juli 2023
- 5. wirkungsvolle Wunderwaffe oder stumpfes Schwert?Eingeschränkter Zugriffwww.goehmann.de · 3. Juli 2023
- 6. und Prozessrecht Q2/2023Eingeschränkter Zugriffwww.goehmann.de · 10. Mai 2023
- 7. Der holprige Weg zur Umsetzung der EU-Verbandsklagen-RichtlinieEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 28. Februar 2023
- 8. Der holprige Weg zur Umsetzung der EU-Verbandsklagen-RichtlinieEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 28. Februar 2023
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/6878 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) - Drucksache 20/6520 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023