(1) Über die Gültigkeit der Wahl und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wird im Wahlprüfungsverfahren entschieden.
(2) Für das Wahlprüfungsverfahren gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Buchstabe e, des § 14 Satz 2 und des § 16 Abs. 2 und 3 in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
(3) Gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Wahlprüfungsverfahren ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig. Die Beschwerde kann der Abgeordnete, dessen Mitgliedschaft bestritten ist, eine wahlberechtigte Person oder eine Gruppe von wahlberechtigten Personen, deren Einspruch vom Deutschen Bundestag verworfen worden ist, oder eine Gruppe von wenigstens acht Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland binnen einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlußfassung des Deutschen Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Für die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht entsprechend.
(4) Im übrigen können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in diesem Gesetz sowie in der Wahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden.
Fachbeiträge • 5
- 1. Verfassungsstreitigkeiten und Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht und den LandesverfassungsgerichtenEingeschränkter ZugriffVerwaltung · www.roettgen-kluge-hund.de · 8. Januar 2015
- 2. Auch kleine Parteien dürfen nach EuropaEingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Roßner · www.lto.de · 9. November 2011
- 3. Auch kleine Parteien dürfen nach EuropaEingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Roßner · www.lto.de · 9. November 2011
- 4. Liste ist ein Anfang, aber keine LösungEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 31. Juli 2019
- 5. Von enger Kooperation und nationalen SichtweisenEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 4. Mai 2011
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/13950 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 sowie gegen die Gültigkeit der Berufung einer Listennachfolgerin gemäß § 48 BundeswahlgesetzBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2019
- 2. 19/16350 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019Bundestag Drucksachen · 7. Januar 2020
- 3. 20/7200 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021Bundestag Drucksachen · 16. Juni 2023
- 4. 20/14300 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sowie zu Einsprüchen betreffend die ordnungsgemäße Zusammensetzung des 20. Deutschen BundestagesBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024
- 5. 20/13500 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sowie zu Einsprüchen betreffend die ordnungsgemäße Zusammensetzung des 20. Deutschen BundestagesBundestag Drucksachen · 8. November 2024
- 6. 21/900 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024Bundestag Drucksachen · 16. Juli 2025
- 7. 21/3300 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 22. Dezember 2025
- 8. 21/6900 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 10. Juli 2026