§ 301§ 295b
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2. August 2021
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12. Mai 2025
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17. April 2026
Verkündet am 17. April 2026

Fachbeiträge • 1

  • 1. § 295a Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im InlandEingeschränkter Zugriff
    www.nwb.de · 27. Dezember 2024

Öffentliche Quellen • 2

  • 1. 19/27631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)
    Bundestag Drucksachen · 17. März 2021

  • 2. 21/3510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
    Bundestag Drucksachen · 7. Januar 2026