§ 139§ 140
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18. März 2016
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12. Mai 2025
Verkündet am 12. Mai 2025

Fachbeiträge • 6

  • 1. Kann er’s oder kann er’s nicht? Wann sind Mitglieder von Aufsichtsorganen gemäß KAGB fachlich geeignet?Eingeschränkter Zugriff
    Redakteur · www.unzicker-legal.de · 29. Februar 2024

  • 2. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter Zugriff
    Drrp Rechtsanwälte · www.drrp.eu · 26. Oktober 2012

  • 3. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter Zugriff
    Drrp Rechtsanwälte · www.drrp.eu · 26. Oktober 2012

  • 4. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter Zugriff
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  • 5. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter Zugriff
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  • 6. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter Zugriff
    Drrp Rechtsanwälte · www.drrp.eu · 26. Oktober 2012

Öffentliche Quellen • 1

  • 1. 21/4497 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3510 - Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
    Bundestag Drucksachen · 4. März 2026