DoctrineDoctrine
§ 11§ 13
  • Fachbeiträge
  • Öffentliche Quellen
  1. RentÜG

§ 12 RentÜG - Datenschutz

(1) Die Nutzung des Portals erfordert eine sichere elektronische Authentifizierung der oder des Nutzenden nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

(2) Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht darf mit Einwilligung der Nutzenden deren personenbezogene Daten einschließlich deren Identifikationsnummern verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht holt vor Durchführung der Anfragen bei den Vorsorgeeinrichtungen von den authentifizierten Nutzenden die Einwilligung ein, dass die personenbezogenen Daten einschließlich der Identifikationsnummer für die Zwecke der Anfrage nach § 5 Absatz 1 verarbeitet werden dürfen.

(3) Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht bietet den Nutzenden nach abschließender Bearbeitung einer Abfrage die Möglichkeit zur freiwilligen Speicherung ihrer Daten in Nutzerkonten an. Die Nutzenden sind darauf in geeigneter Weise hinzuweisen. Verzichtet der oder die Nutzende auf ein solches Nutzerkonto, sind die Daten zu löschen.

Weitere Inhalte
  • LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2024 - L 5 KA 782/24
  • VG Köln, Urteil vom 04.07.2024 - 8 K 5287/22
  • LG Hanau, Entscheidung vom 13.06.2023 - 2 S 62/22
  • LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - L 2 SO 457/24
  • LAG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2022 - 6 TaBV 32/21
  • § 1 TierSchlV - Anwendungsbereich
  • § 11a AbfVerbrG - Kontrollpläne
  • § 19 GKG - Kostenansatz
  • § 15 MPVerfV - Prüfungsaufgaben
  • § 134 GBO
Doctrine
Europas Legal AI Plattform
linkedinXfacebookyoutubeinstgram
Forseti SAS - USt-IdNr. FR41820867877 - Alle Rechte vorbehalten
Unterstützung
Doctrine Deutschland BlogHelp centerImpressumAllgemeine NutzungsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärungTrust CenterCookie-Richtlinie
Seitenübersicht
RechtsprechungGesetze
Doctrine
Doctrine 🇫🇷Doctrine 🇮🇹
RegistrierungAnmelden