(1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt.
(2) Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. Eine erhebliche Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Bestand des Staates, Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder andere strafrechtlich geschützte Güter von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit.
(3) Zur Erfüllung der Aufgaben, die der Bundespolizei durch andere Rechtsvorschriften des Bundes zugewiesen sind, hat sie die dort vorgesehenen Befugnisse. Soweit solche Rechtsvorschriften Befugnisse nicht oder nicht abschließend regeln, hat die Bundespolizei die Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen. Satz 2 gilt auch für die Befugnisse der Bundespolizei im Rahmen der Aufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach § 4, soweit § 5 des Luftsicherheitsgesetzes keine Regelungen enthält.
Fachbeiträge • 15
- 1. Der Rechtsanwalt als eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 17. November 2016
- 2. Archiv vom November, 2016Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 30. November 2016
- 3. Fachanwälte für Strafrecht - Page 2Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 10. November 2017
- 4. Fachanwälte für Strafrecht - Page 4Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 27. November 2016
- 5. Kostenbescheid der Bundespolizei nach einem Einsatz wegen eines vergessenen Gepäcksstücks im ZugEingeschränkter ZugriffEnrico Heß · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 15. Februar 2022
- 6. BVerwG 7 B 28.15, Beschluss vom 26. Juli 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. Holstein: Alkoholverbot in RegionalzügenEingeschränkter ZugriffZaid Mansour · https://juraexamen.info/ · 9. November 2012
- 8. § 3 BPolG ArchiveEingeschränkter ZugriffZaid Mansour · https://juraexamen.info/ · 9. November 2012
Öffentliche Quellen • 23
- 1. 19/6332 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5960 - Auswertung der Kontrollen zum Messerverbot am Hamburger HauptbahnhofBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2018
- 2. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 3. 18/13555 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13386 - Aktuelle Situation und Ausrichtung der BundespolizeiBundestag Drucksachen · 11. September 2017
- 4. 19/4753 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4358 - Waffengewalt am Saarbrücker HauptbahnhofBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 5. 19/3548 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3295 - Statistische Erfassung von Messerangriffen und Einrichtung von WaffenverbotszonenBundestag Drucksachen · 24. Juli 2018
- 6. 18/13386 - Kleine Anfrage: Aktuelle Situation und Ausrichtung der BundespolizeiBundestag Drucksachen · 21. August 2017
- 7. 18/11555 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenBundestag Drucksachen · 17. März 2017
- 8. 19/10514 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10132 - Aktuelle Entwicklungen bei der BundespolizeiBundestag Drucksachen · 29. Mai 2019