(1) Die Bundespolizei kann Maßnahmen gegen andere Personen als die nach § 17 oder § 18 Verantwortlichen richten, wenn
- 1.
- eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist,
- 2.
- Maßnahmen gegen die nach § 17 oder § 18 Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen,
- 3.
- die Bundespolizei die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch einen Beauftragten abwehren kann und
- 4.
- die Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können.
(2) Die Bundespolizei kann ferner Maßnahmen gegen andere Personen als die nach § 17 oder § 18 Verantwortlichen richten, soweit sich dies aus den nachfolgenden Vorschriften dieses Abschnitts ergibt.
Fachbeiträge • 23
- 1. EntschädigungsanspruchEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 30. Dezember 2023
- 2. Mietrechtliche Probleme bei der Unterbringung von MigrantenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 26. Juli 2023
- 3. Mietrechtliche Probleme bei der Unterbringung von MigrantenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 26. Juli 2023
- 4. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Zustandsstörer ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 23. August 2021
- 7. Störerauswahl ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 23. August 2021
- 8. § 6 PolG NRW ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 23. August 2021
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/11163 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundeskriminalamtgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 2. 19/12088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des ZollfahndungsdienstgesetzesBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 3. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 20/9648 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 5. 20/12806 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der TerrorismusbekämpfungBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 6. 20/12037 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9648 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9730 - Geldwäsche wie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen - Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben - Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichtenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2024