(1) Die Bundespolizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen an der Grenze oder den in § 23 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Objekten personenbezogene Daten auch durch Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen von Teilnehmern erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß bei oder im Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung oder Ansammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit an der Grenze oder die Sicherheit der in § 23 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Objekten entstehen. Die Erhebung kann auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
(2) In den Fällen des § 7 hat die Bundespolizei die in Absatz 1 bezeichneten Befugnisse bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen auch außerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Örtlichkeiten und Objekte, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden.
(3) Nach den Absätzen 1 und 2 entstandene Aufzeichnungen sowie daraus gefertigte Unterlagen sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung oder Ansammlung zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden
- 1.
- zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat oder
- 2.
- zur Verhütung von Straftaten bei oder im Zusammenhang mit Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen, weil die betroffene Person verdächtig ist, solche Straftaten vorbereitet oder begangen zu haben und deshalb Grund zu der Annahme besteht, daß sie auch künftig solche Straftaten begehen wird.
(4) Die §§ 12a und 19a des Versammlungsgesetzes bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 3
- 1. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. QuellenmaterialEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Videoüberwachung 2.0 - Neue Technik! Neue Probleme?Eingeschränkter ZugriffConrad S. Conrad · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 1. März 2017
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/11163 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundeskriminalamtgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 2. 20/4200 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit - Möglichkeiten und HerausforderungenBundestag Drucksachen · 27. Oktober 2022
- 3. 20/12800 - Unterrichtung: Fünfter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung in Deutschland - Erkenntnisse und EmpfehlungenBundestag Drucksachen · 10. September 2024
- 4. 20/6633 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6341 - Aktueller Stand der polizeilichen Datenhaltung in DeutschlandBundestag Drucksachen · 28. April 2023
- 5. 20/10406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 6. 21/3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 7. 21/6288 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/6041 - Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026Bundestag Drucksachen · 3. Juni 2026
- 8. 21/6990 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3051 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3306 - Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärkenBundestag Drucksachen · 8. Juli 2026