Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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2. Dezember 2025
2. Dezember 2025
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5. März 2026
5. März 2026
(1) Hersteller dürfen Batterien nur bereitstellen, wenn sie oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 der Bevollmächtigte für die erweiterte Herstellerverantwortung nach Artikel 55 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 in der Fassung vom 13. Juni 2024 und § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 ordnungsgemäß registriert sind.
(2) Händler dürfen Batterien nur bereitstellen, wenn sie durch Erfüllung der ihnen nach Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 in der Fassung vom 13. Juni 2024 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 18 Absatz 1 Satz 1 obliegenden Rücknahmepflichten sicherstellen, dass der Endnutzer Altbatterien bei diesen zurückgeben kann.
(3) Ist ein Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 dessen Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach § 5 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 registriert, so dürfen
- 1.
- Händler die Batterien dieses Herstellers nicht bereitstellen und
- 2.
- Fulfilment-Dienstleister die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand von Batterien dieses Herstellers nicht vornehmen.
Fachbeiträge • 9
- 1. Vorgaben für Batteriehersteller zum JahresendeEingeschränkter ZugriffNavigator2022 · www.oklp.de · 20. November 2025
- 2. LHR-Praxisfall: Solarspeicher ohne Batterie-Registrierung - LG Düsseldorf stoppt Amazon-Angebot per einstweiliger VerfügungEingeschränkter ZugriffArno Lampmann · www.lhr-law.de · 4. August 2026
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- 5. Batterien: Rechtliche Pflichten beim VerkaufEingeschränkter ZugriffPhil Salewski · www.it-recht-kanzlei.de · 9. März 2022
- 6. Unregistrierte Batterien: Wie Händler schnell zum „Hersteller“ werdenEingeschränkter ZugriffMax-Lion Keller · www.it-recht-kanzlei.de · 23. November 2020
- 7. Verkauf von Batterien oder batteriebetriebenen Produkten: Anleitung und MusterEingeschränkter ZugriffMax-Lion Keller · www.it-recht-kanzlei.de · 12. Oktober 2015
- 8. Gesetz zur Anpassung des Batterierechts in Kraft getretenEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com · 4. September 2025
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/13953 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 2. 21/1587 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/570 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1150 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)Bundestag Drucksachen · 10. September 2025
- 3. 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)Bundestag Drucksachen · 24. Juni 2025