(1) Der Reisesicherungsfonds darf den Abschluss eines Absicherungsvertrags (§ 651r Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) von einer Sicherheitsleistung abhängig machen,
- 1.
- die sich nach einem Prozentsatz des Umsatzes des Reiseanbieters bemisst,
- 2.
- die den Reisesicherungsfonds unmittelbar zur Forderung der Leistung berechtigt und
- 3.
- bei der sich der Sicherungsgeber gegenüber dem Reisesicherungsfonds nicht auf Folgendes berufen kann:
- a)
- Einwendungen aus dem Vertrag mit dem Reiseanbieter,
- b)
- die Beendigung des Vertrags mit dem Reiseanbieter, wenn es auch dem Reisesicherungsfonds nach § 651r Absatz 4 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwehrt ist, sich gegenüber dem Reisenden auf die Beendigung des Absicherungsvertrags zu berufen.
(2) Als Sicherheitsleistung kommen nur in Betracht:
- 1.
- eine Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das im Inland zum Betrieb der Kautionsversicherung befugt ist, und
- 2.
- ein Zahlungsversprechen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.
(3) Der Reisesicherungsfonds darf keinen Reiseanbieter bei der Entscheidung über die Einforderung einer Sicherheitsleistung benachteiligen. Eine Benachteiligung liegt in der Regel vor, wenn der Reisesicherungsfonds Reiseanbieter, die sich hinsichtlich ihres Insolvenzrisikos und ihres Schadensrisikos gleichen, ungleich behandelt.
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/28172 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 2. 19/27549 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27047 - Neugestaltung der Insolvenzsicherung im PauschalreiserechtBundestag Drucksachen · 12. März 2021
- 3. 19/30515 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28172 - Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 4. 20/14666 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14447 - Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen durch den ReisesicherungsfondsBundestag Drucksachen · 21. Januar 2025