(1) Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt an Personen,
- 1.
- die in den Gewahrsamsgebieten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) dem dort herrschenden politischen System erheblich Vorschub geleistet haben,
- 2.
- die während der Herrschaft des Nationalsozialismus oder in den Gewahrsamsgebieten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) durch ihr Verhalten gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen haben; dies gilt insbesondere für Personen, die durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen eines an Mithäftlingen begangenen Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden sind,
- 3.
- die nach dem 8. Mai 1945 durch deutsche Gerichte wegen vorsätzlicher Straftaten zu Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden sind. Dies gilt nicht, soweit die Verurteilung auf in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gründen beruht.
(2) Die Gewährung von Leistungen kann versagt oder eingestellt werden, wenn der Berechtigte die im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestehende freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft hat oder bekämpft.
(3) (weggefallen)
(4) Liegen Ausschließungsgründe bei der in Gewahrsam genommenen Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) vor, so sind diese auch gegenüber Angehörigen und Hinterbliebenen wirksam.
(5) Solange wegen einer Straftat, die zu einem Ausschluß nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 oder Absatz 2 führen kann, ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren schwebt, sind Entscheidungen über Anträge nach diesem Gesetz zurückzustellen. Wird ein solches Verfahren eingeleitet, nachdem der Anspruch auf Leistungen zuerkannt ist, so ist die Auszahlung einmaliger Leistungen auszusetzen; wiederkehrende Leistungen können ausgesetzt werden.
Fachbeiträge • 8
- 1. Befristung eines Arbeitsvertrags im Hochschulbereich - BAG 7 AZR 614/14Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 13. August 2016
- 2. Befristeter Arbeitsvertrag nach WissZeitVG - BAG 7 AZR 376/14Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 12. Juni 2016
- 3. BVerwG 5 C 30.05, Urteil vom 27. März 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 5 B 43.14, Beschluss vom 30. Juni 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 5 C 9.09, Urteil vom 30. Juni 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 5 C 4.08, Urteil vom 26. Februar 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 5 C 10.14, Urteil vom 23. April 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 C 38.05, Urteil vom 28. Februar 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 18/700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)Bundestag Drucksachen · 19. März 2014
- 2. 18/111 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012)Bundestag Drucksachen · 9. Dezember 2013
- 3. 18/6126 - Bericht: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) - Drucksachen 18/5500, 18/5502 -Bundestag Drucksachen · 20. November 2015
- 4. 18/6600 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2014)Bundestag Drucksachen · 16. November 2015
- 5. 19/15250 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. November 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. November 2019
- 6. 19/14427 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10817, 19/12086, 19/13174 Nr. 13 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR b) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Katja Keul, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/8981 - Kein Ende der Aufarbeitung - Rehabilitierung von Opfern der SED-Diktatur schnellstmöglich entfristen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Katja Keul, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/8982 - Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze d) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Katja Dörner, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/8983 - Vereinfachung der Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in der DDRBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2019
- 7. 19/17308 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Februar 2020
- 8. 19/22600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020