(1) § 102 Absatz 4 Satz 3 und die §§ 138d bis 138k der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung sind ab dem 1. Juli 2020 in allen Fällen anzuwenden, in denen das nach § 138f Absatz 2 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung maßgebliche Ereignis nach dem 30. Juni 2020 eingetreten ist.
(2) Wurde der erste Schritt einer mitteilungspflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach dem 24. Juni 2018 und vor dem 1. Juli 2020 umgesetzt, sind § 102 Absatz 4 Satz 3 und die §§ 138d bis 138k der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung ab dem 1. Juli 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Mitteilung abweichend von § 138f Absatz 2 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung innerhalb von zwei Monaten nach dem 30. Juni 2020 zu erstatten ist.
(3) § 379 Absatz 2 Nummer 1e bis 1g sowie Absatz 7 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung ist ab dem 1. Juli 2020 in allen Fällen anzuwenden, in denen das nach § 138f Absatz 2 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung maßgebliche Ereignis nach dem 30. Juni 2020 eingetreten ist.
(4) Das Bundesministerium der Finanzen erstattet dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages jährlich zum 1. Juni, erstmals zum 1. Juni 2021, Bericht über
- 1.
- die Anzahl der im vorangegangen Kalenderjahr beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangenen Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen,
- 2.
- die Fallgestaltungen, deren Prüfung Anlass dafür war,
- a)
- dem Bundeskabinett im vorangegangenen Kalenderjahr eine Gesetzesinitiative vorzuschlagen,
- b)
- ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen oder einen im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder im vorangegangenen Kalenderjahr zu erlassen oder zu ändern.
(5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur zeitnahen Umsetzung unionsrechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Fristen zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben von den Absätzen 1 und 2 abweichende Bestimmungen zu treffen.
(6) § 138e Absatz 3 Satz 6 bis 8 und § 138h Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142) sind in allen bei Inkrafttreten dieser Vorschriften anhängigen Verfahren anzuwenden.
Fachbeiträge • 16
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Öffentliche Quellen • 14
- 1. 19/5238 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4766 - Arbeitsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende SteuergestaltungenBundestag Drucksachen · 24. Oktober 2018
- 2. 19/4766 - Kleine Anfrage: Arbeitsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende SteuergestaltungenBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2018
- 3. 19/15876 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/14685, 19/15117, 19/15584 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender SteuergestaltungenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 4. 19/14685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender SteuergestaltungenBundestag Drucksachen · 4. November 2019
- 5. 19/21248 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Juli 2020
- 6. 19/19601 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/19150 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19379 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Sebastian Münzenmaier, Albrecht Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/19164 - Negativfolgen der Corona-Maßnahmen auf das Gastronomiegewerbe eindämmen - Einen fairen und einheitlichen Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel im Gastronomiegewerbe einführen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18727 - Steuerliche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19134 - Verbesserte Verlustverrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie gesetzlich und rechtssicher ermöglichenBundestag Drucksachen · 27. Mai 2020
- 7. 19/20332 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/20058 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20050 - Neustart für Deutschland - Entlasten, investieren und entfesseln c) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Herbrand, Katja Hessel, Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20051- Steuererklärungsverpflichtung für Kurzarbeit verhindern - Progressionsvorbehalt für 2020 aussetzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Marc Bernhard, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/20071- Arbeitnehmer, Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbständige aus der Corona-Steuerfalle befreien und gleichzeitig Bürokratie abbauenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2020
- 8. 19/20058 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)Bundestag Drucksachen · 16. Juni 2020