§ 4 KKG - Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

Fachbeiträge1

  • 1Kindeswohlgefährdung vs. Datenschutz: Zulässige Datenweitergabe an JugendämterEingeschränkter Zugriff
    Dr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 30. April 2014