Version
1. August 2021
1. August 2021
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden,
- 1.
- wenn die Bestellung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erloschen ist; wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 114) verzichtet, kann die Wiederbestellung nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen, es sei denn, dass eine Ausschließung aus dem Beruf nicht zu erwarten war;
- 2.
- wenn im Falle des Erlöschens der Bestellung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 die rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind;
- 3.
- wenn die Bestellung nach § 46 widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.
(2) Die Vorschriften des § 40 gelten vorbehaltlich des Absatzes 3 entsprechend für die Wiederbestellung.
(3) Für die Bearbeitung des Antrags auf Wiederbestellung hat der Bewerber eine Gebühr von einhundertfünfundzwanzig Euro an die zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, soweit nicht durch eine Gebührenordnung nach § 79 Abs. 2 etwas anderes bestimmt ist.
Fachbeiträge • 8
- 1. Überlange Verfahrensdauer in berufsrechtlichen VerfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. Januar 2010
- 2. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 3. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 4. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 5. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 6. Trotz Beendigung des Insolvenzverfahrens keine Wiederbestellung eines Steuerberaters bei VermögensverfallEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 18. November 2016
- 7. Vorstandstätigkeit für eine Bank ist mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbarEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 8. März 2011
- 8. Wiederbestellung eines Steuerberaters nach berufsrechtlichen VorwürfenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 15. November 2012