Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. August 2022
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
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31. August 2026
31. August 2026
(1) In das Berufsregister sind ferner einzutragen:
- 1.
- Vereine, die nach § 44 Absatz 4 befugt sind, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ als Zusatz zum Namen zu führen, wenn sie ihren Sitz im Registerbezirk haben,
- 2.
- Buchstellen von Vereinigungen und Körperschaften, die nach § 44 Absatz 5 die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ führen dürfen, wenn die Buchstellen im Registerbezirk gelegen sind.
(2) Die Eintragung nach Absatz 1 ist zu löschen, wenn
- 1.
- der Verein oder die Buchstelle im Sinne des Absatzes 1 aufgelöst ist,
- 2.
- die in § 44 Absatz 4 oder 5 bezeichneten Voraussetzungen weggefallen sind oder
- 3.
- der Sitz des Vereins oder der Buchstelle im Sinne des Absatzes 1 aus dem Registerbezirk verlegt wird.
(3) Die Eintragung oder Löschung ist von den jeweiligen Vertretungsberechtigten der Vereinigung oder Körperschaft zu beantragen. Die Löschung kann auch von Amts wegen vorgenommen werden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 20/8669 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2023
- 3. 21/6002 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im SteuerrechtBundestag Drucksachen · 19. Mai 2026
- 4. 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 12. März 2026