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8. November 2006
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8. September 2015
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16. November 2022
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2. Mai 2025
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(1) Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.
(2) Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfaßt, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die
- 1.
- in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,
- 2.
- zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder
- 3.
- nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, daß es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfaßt oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert.
Fußnote
(+++ § 1 Abs. 2: Zur Nichtanwendung vgl. § 18 Abs. 2 Satz 3 +++)
Fachbeiträge • 196
- 1. BGH zur Tätigkeit von Hilfsmittelerbringern in den Räumlichkeiten einer Facharztpraxis - Handwerksrecht und ärztliches Berufsrecht zu beachtenEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 19. Dezember 2016
- 2. § 1 HandwerksrolleEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Juli 2026
- 3. Landgericht Frankfurt a. M. untersagt Werbung für Vermittlung von Handwerksleistungen als irreführendEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 15. Oktober 2024
- 4. Ausnahmebewilligung Handwerkskammer (§ 8 HwO) beantragenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 26. September 2026
- 5. Sanitaer- und Heizungsbetrieb ohne Meisterbrief eroeffnen - Ausnahmegenehmigung nach der HwOEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 24. Juni 2026
- 6. Fliesenlegerbetrieb ohne Meisterbrief eroeffnen - Ausnahmegenehmigung nach der HwOEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 25. Juni 2026
- 7. Elektrobetrieb ohne Meisterbrief eroeffnen - Ausnahmegenehmigung nach der HwOEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 24. Juni 2026
- 8. Fliesenlegerbetrieb ohne Meister eroeffnen: Ausnahmegenehmigung HwOEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 25. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/12755 - Unterrichtung: Dreizehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen BeschäftigungBundestag Drucksachen · 9. Juni 2017
- 2. 19/21978 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)Bundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 3. 19/31265 - Unterrichtung: Vierzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen BeschäftigungBundestag Drucksachen · 18. Juni 2021
- 4. 19/32627 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. September 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2021
- 5. 20/14765 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/13085 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-HandwerksgesetzesBundestag Drucksachen · 29. Januar 2025
- 6. 21/6100 - Unterrichtung: Fünfzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen BeschäftigungBundestag Drucksachen · 21. Mai 2026
- 7. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF Schreiben · 5. Februar 2024