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1. Januar 2009
1. Januar 2009
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17. Januar 2025
17. Januar 2025
(1) Fällt Personen der Steuerklasse I von Todes wegen Vermögen an, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist und für das nach diesem Gesetz eine Steuer zu erheben war, ermäßigt sich der auf dieses Vermögen entfallende Steuerbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 wie folgt:
| um . . . Prozent | wenn zwischen den beiden Zeitpunkten der Entstehung der Steuer liegen |
|---|---|
| 50 | nicht mehr als 1 Jahr |
| 45 | mehr als 1 Jahr, aber nicht mehr als 2 Jahre |
| 40 | mehr als 2 Jahre, aber nicht mehr als 3 Jahre |
| 35 | mehr als 3 Jahre, aber nicht mehr als 4 Jahre |
| 30 | mehr als 4 Jahre, aber nicht mehr als 5 Jahre |
| 25 | mehr als 5 Jahre, aber nicht mehr als 6 Jahre |
| 20 | mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 8 Jahre |
| 10 | mehr als 8 Jahre, aber nicht mehr als 10 Jahre |
(2) Zur Ermittlung des Steuerbetrags, der auf das begünstigte Vermögen entfällt, ist die Steuer für den Gesamterwerb in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert des begünstigten Vermögens zu dem Wert des steuerpflichtigen Gesamterwerbs ohne Abzug des dem Erwerber zustehenden Freibetrags steht.
(3) Die Ermäßigung nach Absatz 1 darf den Betrag nicht überschreiten, der sich bei Anwendung der in Absatz 1 genannten Prozentsätze auf die Steuer ergibt, die der Vorerwerber für den Erwerb desselben Vermögens entrichtet hat.
Fachbeiträge • 50
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Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/13456 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2015 bis 2018 (26. Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 28. August 2017
- 2. 19/15340 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2017 bis 2020 (27. Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 3. 19/32170 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2019 bis 2022 (28. Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 25. August 2021
- 4. 20/8300 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2021 bis 2024 (29. Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 6. September 2023
- 5. 21/1600 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2023 bis 2026 (30. Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 15. September 2025
- 6. 21/4304 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3978 - Rolle von Erbschaften beim Aufbau großer Vermögen und ErbschaftsteuerBundestag Drucksachen · 23. Februar 2026