(1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung ergänzende Bestimmungen über das Genehmigungsverfahren zu erlassen und, soweit die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder eines ihrer Unternehmen verfügungsbefugt ist oder eine Übertragung gemäß § 8 Satz 3 vorgenommen wurde oder wird, die Zuständigkeiten für die Erteilung der Genehmigung einer oder mehreren anderen Stellen des Bundes zu übertragen.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 auf eine oder mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte zu konzentrieren oder auf das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen zu übertragen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine von ihnen zu bestimmende Stelle übertragen.
Fachbeiträge • 9
- 1. DatenschutzEingeschränkter Zugriffwww.wall.de · 28. Juli 2017
- 2. DatenschutzEingeschränkter Zugriffwww.wall.de · 28. Juli 2017
- 3. Verpflichtung zu VertreterbestellungEingeschränkter ZugriffNicole · www.suedwest-datenschutz.com · 10. April 2019
- 4. Bilden, Betreuen, Beraten, BegleitenEingeschränkter Zugriffwww.diebildungspartner.de · 19. Oktober 2023
- 5. Unzureichende Berechnung bei DarlehenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 19. November 2024
- 6. Kostenlose Auskunft über Kontobewegungen auf eigenem BankkontoEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 23. Januar 2021
- 7. Verstoß gegen die DSGVO löst keinen Schadensersatz ausEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 26. August 2023
- 8. Wenig Neues zur Transparenz: Vergleich der DSEingeschränkter ZugriffNiko Härting · https://www.otto-schmidt.de/ · 15. März 2012
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/3341 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2598 - Auswirkungen der EU-Datenschutz-GrundverordnungBundestag Drucksachen · 9. Juli 2018
- 2. 19/29763 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 18. Mai 2021