(1) Aus den Finanzhilfen des Bundes ist die Förderung zulässig für
- 1.
- Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3, nach § 11 Absatz 1 Satz 1 und nach § 11 Absatz 2 in Höhe von bis zu 75 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten,
- 2.
- Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 und nach § 11 Absatz 1 Satz 2 in Höhe von bis zu 90 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten,
- 3.
- Vorhaben nach § 2 Absatz 2 in Höhe von bis zu 60 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten und
- 4.
- Vorhaben nach § 2 Absatz 3 in Höhe von bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.
(2) Zuwendungsfähig sind die Kosten für das Vorhaben nach § 2. Beim Grunderwerb sind nur die Gestehungskosten zuwendungsfähig.
(3) Nicht zuwendungsfähig sind
- 1.
- Kosten, die ein anderer als der Träger des Vorhabens zu tragen verpflichtet ist,
- 2.
- Verwaltungskosten,
- 3.
- Kosten für den Erwerb solcher Grundstücke und Grundstücksteile, die
- a)
- nicht unmittelbar oder nicht dauernd für das Vorhaben benötigt werden, es sei denn, daß sie nicht nutzbar sind,
- b)
- vor dem 1. Januar 1961 erworben worden sind.
(4) Abweichend von Absatz 3 Nummer 2 sind bei Vorhaben nach § 2 Absatz 1 und nach § 11 Planungskosten zuwendungsfähig in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nach Absatz 2. Diese Planungskosten sind mit dem Vorhaben zusammen zu beantragen und können nur einmalig mit dem Vorhaben zusammen gefördert werden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 3. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 4. 19/11205 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10907 - Fahrerlose U-BahnenBundestag Drucksachen · 26. Juni 2019
- 5. 19/16404 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes - Drucksache 19/15621 - Stellungnahme des Bunderates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Januar 2020
- 6. 21/3842 - Antrag: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren - Kommunen stärken und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs langfristig absichernBundestag Drucksachen · 27. Januar 2026