(1) Die Bezeichnung "Sparkasse" oder eine Bezeichnung, in der das Wort "Sparkasse" enthalten ist, dürfen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur führen
- 1.
- öffentlich-rechtliche Sparkassen, die eine Erlaubnis nach § 32 besitzen;
- 2.
- andere Unternehmen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes eine solche Bezeichnung nach den bisherigen Vorschriften befugt geführt haben;
- 3.
- Unternehmen, die durch Umwandlung der in Nummer 2 bezeichneten Unternehmen neu gegründet werden, solange sie auf Grund ihrer Satzung besondere Merkmale, insbesondere eine am Gemeinwohl orientierte Aufgabenstellung und eine Beschränkung der wesentlichen Geschäftstätigkeit auf den Wirtschaftsraum, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, in dem Umfang wie vor der Umwandlung aufweisen.
(2) Kreditinstitute im Sinne des § 1 des Gesetzes über Bausparkassen dürfen die Bezeichnung "Bausparkasse", eingetragene Genossenschaften, die einem Prüfungsverband angehören, die Bezeichnung "Spar- und Darlehenskasse" führen.
Fußnote
(+++ §§ 39 u. 40: Zur Nichtgeltung vgl. § 41 Satz 1 +++)
(+++ §§ 39 bis 42: Zur Anwendung vgl. § 53b Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 +++)
Fachbeiträge • 1
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Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/11943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes (Gesetz zur Sicherstellung der Verbraucherrechte bei Sparkassennutzung)Bundestag Drucksachen · 25. Juli 2019
- 2. 19/24044 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/22786 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Roman Johannes Reusch, Jens Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11943 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes (Gesetz zur Sicherstellung der Verbraucherrechte bei Sparkassennutzung)Bundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 3. 19/22786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 4. 19/28480 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26929 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von WertpapierinstitutenBundestag Drucksachen · 14. April 2021
- 5. 20/9093 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. November 2023
- 6. 20/10280 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024
- 7. 21/3065 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) - Drucksache 21/2507 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 8. 21/3343 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2507, 21/3065 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt,Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2544 - Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 des AußensteuergesetzesBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2025