1. Januar 2007
26. März 2009
4. Juli 2013
1. Januar 2014
29. Dezember 2020
31. Dezember 2025
9. April 2026
(1) Die Geschäftsleiter einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft müssen zuverlässig sein, die zur Führung der Gesellschaft erforderliche fachliche Eignung haben und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Für Geschäftsleiter von nach § 2f zugelassenen Finanzholding-Gesellschaften und von nach § 2f zugelassenen gemischten Finanzholding-Gesellschaften gilt § 25c.
(2) Bei Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften, die übergeordnete Unternehmen einer Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten Finanzholding-Gruppe nach § 10a Absatz 2 Satz 2 sind, kann die Bundesanstalt die Abberufung der Personen im Sinne des Absatzes 1 verlangen und ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen, wenn
- 1.
- sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen oder
- 2.
- sie vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Bestimmung dieses Gesetzes, gegen die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen oder gegen Anordnungen der Bundesanstalt verstoßen haben und trotz Verwarnung durch die Bundesanstalt dieses Verhalten fortsetzen.
Fußnote
(+++ § 2d: Zur Anwendung vgl. § 2 Nr. 4 KfWV +++)
§ 2d Abs. 2 Eingangssatz Kursivdruck: IdF d. Art. 1 Nr. 9 Buchst. b G v. 28.8.2013 I 3395 mWv 1.1.2014 (abweichend vom Bundesgesetzblatt wurden an Stelle der Wörter „§ 10a Abs. 3 Satz 6 oder Satz 7 oder § 10a Absatz 3 Satz 6 oder 7“ die Wörter „§ 10a Abs. 3 Satz 6 oder Satz 7 oder § 10a Absatz 3a Satz 6 oder 7“ ersetzt durch „§ 10a Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3“)
Fachbeiträge • 1
- 1. Brisante Veränderungen für FinanzholdingsEingeschränkter ZugriffSusan Pischel · www.kpmg.de · 19. März 2021
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 16/11130 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des PfandbriefrechtsBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2008
- 2. 16/11886 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/11130, 16/11195- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des PfandbriefrechtsBundestag Drucksachen · 11. Februar 2009
- 3. 16/14000 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 18. September 2009
- 4. 17/10974 - Gesetzentwurf: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/.../EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. .../2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 15. Oktober 2012
- 5. 17/12602 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines FinanzkonglomeratsBundestag Drucksachen · 4. März 2013
- 6. 19/22786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 7. 19/21593 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21228 - Offene Fragen zu WirecardBundestag Drucksachen · 12. August 2020
- 8. 19/26929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von WertpapierinstitutenBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021