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15. Dezember 2023
15. Dezember 2023
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Verwaltungsakte, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, dürfen nach § 4f des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes elektronisch bekanntgegeben oder nach § 4g des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes elektronisch zugestellt werden.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank,
- 1.
- Regelungen vorzusehen, mit denen die in diesem Gesetz genannten Adressaten verpflichtet werden können,
- a)
- einen elektronischen Zugang zu den in Absatz 1 genannten Verfahren zu eröffnen und
- b)
- die in Absatz 1 genannten Verfahren zu nutzen sowie
- 2.
- nähere Bestimmungen zu treffen
- a)
- zum Zugang zu den in Absatz 1 genannten Verfahren der elektronischen Kommunikation und
- b)
- zur Durchführung und Nutzung der in Absatz 1 genannten elektronischen Kommunikation.
Fachbeiträge • 43
- 1. BFH, Urteil v. 06.12.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 6. Dezember 2016
- 2. Bereichsausnahmen des Kreditwesengesetzes bei der KreditvergabeEingeschränkter ZugriffGk-Law.De – Aktuell · www.gk-law.de · 9. Januar 2017
- 3. Wahlanfechtung erfolglos: Minister dürfen Stadtratsmitglieder seinEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 28. Januar 2026
- 4. BWF-Stiftung: Urteil des LG Dortmund vom 10. Februar 2017 - Az. 3 O 140/16Eingeschränkter ZugriffSommerberg · www.sommerberg-law.de · 9. März 2017
- 5. Stiftung ArchivesEingeschränkter Zugriffwww.sommerberg-law.de · 10. August 2020
- 6. Aktuelle Fälle ArchivesEingeschränkter Zugriffwww.sommerberg-law.de · 3. April 2017
- 7. SommerbergEingeschränkter Zugriffwww.sommerberg-law.de · 9. März 2017
- 8. Seite 2 von 2Eingeschränkter Zugriffwww.sommerberg-law.de · 6. April 2017
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/5315 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische StellenBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2018
- 2. 19/22786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 3. 20/4687 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) - Drucksache 20/4534 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. November 2022
- 4. 19/31401 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30896 - Geldwäscheaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei Instituten mit Freistellung nach § 2 Absatz 4 und 5 des KreditwesengesetzesBundestag Drucksachen · 6. Juli 2021
- 5. 19/30896 - Kleine Anfrage: Geldwäscheaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei Instituten mit Freistellung nach § 2 Absatz 4 und 5 des KreditwesengesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2021
- 6. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023
- 7. 20/11178 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10280 - Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2024
- 8. 20/10280 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)Bundestag Drucksachen · 7. Februar 2024