1. Januar 2014
3. Januar 2018
26. Juni 2021
31. Dezember 2025
9. April 2026
(1) Inhaber von Schlüsselfunktionen müssen fachlich geeignet und zuverlässig sein.
(2) Die Institute sowie Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die ordnungsgemäße Ausübung der Schlüsselfunktionen sicherzustellen. Hierzu gehört auch, dass die Unternehmen den Inhaber einer Schlüsselfunktion ersetzen, wenn dieser die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt.
(3) Erfüllt ein Inhaber besonderer Schlüsselfunktionen nicht die Anforderungen des Absatzes 1, kann die Bundesanstalt verlangen,
- 1.
- dass diesem die besondere Schlüsselfunktion nicht übertragen oder wieder entzogen wird oder
- 2.
- dass das Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Person die Anforderungen erfüllt.
(4) Bedient sich ein CRR-Kreditinstitut eines vertraglich gebundenen Vermittlers im Sinne des § 2 Absatz 10 Satz 1, hat es sicherzustellen, dass dieser zuverlässig und fachlich geeignet ist, bei der Erbringung der Finanzdienstleistungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung über seinen Status nach § 2 Absatz 10 Satz 1 und 2 informiert und unverzüglich von der Beendigung dieses Status in Kenntnis setzt. Die erforderlichen Nachweise für die Erfüllung seiner Pflichten nach Satz 1 muss das CRR-Kreditinstitut mindestens bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Ende des Status des vertraglich gebundenen Vermittlers aufbewahren. Nähere Bestimmungen zu den erforderlichen Nachweisen können durch Rechtsverordnung nach § 24 Absatz 4 getroffen werden.
Fußnote
(+++ §§ 25a bis 25e: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Abs. 9a Satz 1, Abs. 9e +++)
(+++ §§ 25c bis 25f: Zur Anwendung vgl. § 3 Nr. 10 KfWV +++)
Fachbeiträge • 9
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- 2. Fit & Proper: Neue Anforderungen an Inhaber von Schlüsselfunktionen nach dem BRUBEGEingeschränkter ZugriffDr. Lars Hinrichs, Ll.M. (Univ. Stockholm) · www.deloittelegal.de · 1. September 2026
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- 8. Krypto-Lending: Auszahlungsstopps und Insolvenzen bei Celsius Network und Co.Eingeschränkter ZugriffDr. Lukas Schlegel · www.lspartner.de · 24. August 2022
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 16/9038 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG)Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2008
- 2. 17/3023 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-RichtlinieBundestag Drucksachen · 27. September 2010
- 3. 17/10974 - Gesetzentwurf: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/.../EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. .../2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 15. Oktober 2012
- 4. 17/13395 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12294 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG)Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2013
- 5. 18/10936 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)Bundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 6. 18/11888 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317- Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding in Deutschland nach dem Inkrafttreten des KleinanlegerschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 7. April 2017
- 7. 19/24528 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/22301 - Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Finanzskandalen nach der Finanzkrise 2008Bundestag Drucksachen · 20. November 2020
- 8. 19/26929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von WertpapierinstitutenBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021