(1) Die Pflicht zur Durchführung einer Wärmeplanung nach § 4 Absatz 1 ist nicht für ein beplantes Gebiet anzuwenden, für das spätestens zum Ablauf der in § 4 Absatz 2 genannten Umsetzungsfristen auf Grundlage von und im Einklang mit Landesrecht ein Wärmeplan erstellt und veröffentlicht wurde. Die Wirksamkeit eines solchen nach Landesrecht erstellten Wärmeplans wird durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht berührt.
(2) Die Pflicht zur Durchführung einer Wärmeplanung nach § 4 Absatz 1 ist nicht für ein beplantes Gebiet anzuwenden, für das keine landesrechtliche Regelung besteht, wenn
- 1.
- am 1. Januar 2024 ein Beschluss oder eine Entscheidung über die Durchführung der Wärmeplanung vorliegt,
- 2.
- spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 der Wärmeplan erstellt und veröffentlicht wurde und
- 3.
- die dem Wärmeplan zu Grunde liegende Planung mit den Anforderungen dieses Gesetzes im Wesentlichen vergleichbar ist.
- 1.
- Gegenstand einer Förderung aus Mitteln des Bundes oder eines Landes war oder
- 2.
- nach den Standards der in der Praxis verwendeten Leitfäden erfolgt ist.
Fachbeiträge • 4
- 1. Artikelreihe zum Wärmeplanungsgesetz - Teil II: Pflicht zur Wärmeplanung, Allgemeine Anforderungen an die WärmeplanungEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 2. Das Wärmeplanungsgesetz - der neue Rechtsrahmen für die kommunale WärmeplanungEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 24. Mai 2024
- 3. Legal Update: Wärmewende Teil 2Eingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 4. Wärmeplanung und Dekarbonisierung der WärmeversorgungEingeschränkter ZugriffJulius Van Der Linde · https://raue.com/rechtsgebiete/familien-und-erbrecht/ · 21. März 2024
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/8654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der WärmenetzeBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 2. 20/10094 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9094, 20/9612 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des EnergiewirtschaftsgesetzesBundestag Drucksachen · 17. Januar 2024
- 3. 21/2794 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15, 21/2793 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 12. November 2025
- 4. 21/2793 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 12. November 2025
- 5. 21/2076 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1497 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2025
- 6. 21/5440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-BinnenmarktpaketsBundestag Drucksachen · 20. April 2026