(1) Zweck des Gesetzes ist es, die Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle in Deutschland sozialverträglich, schrittweise und möglichst stetig zu reduzieren und zu beenden, um dadurch Emissionen zu reduzieren, und dabei eine sichere, preisgünstige, effiziente und klimaverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten.
(2) Um den Zweck des Gesetzes nach Absatz 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere das Ziel, die verbleibende elektrische Nettonennleistung von Anlagen am Strommarkt zur Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle in Deutschland schrittweise und möglichst stetig zu reduzieren:
- 1.
- im Kalenderjahr 2022 auf 15 Gigawatt Steinkohle und 15 Gigawatt Braunkohle,
- 2.
- im Kalenderjahr 2030 auf 8 Gigawatt Steinkohle und 9 Gigawatt Braunkohle und
- 3.
- spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2038 auf 0 Gigawatt Steinkohle und 0 Gigawatt Braunkohle.
(3) Die schrittweise und möglichst stetige Reduzierung und Beendigung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle in Deutschland ist Grund und Bedingung für die strukturpolitische Unterstützung des Bundes für die Regionen nach Kapitel 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795).
Fachbeiträge • 1
- 1. SzenarienEingeschränkter Zugriffwww.amprion.net · 10. November 2025
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/20714 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/17342, 19/18472, 19/18779 Nr. 1.13 - Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13398, 19/14623, 19/14939 Nr. 5 - Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes KohleregionenBundestag Drucksachen · 2. Juli 2020
- 2. 19/17342 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2020
- 3. 20/11600 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2023Bundestag Drucksachen · 26. Juni 2024
- 4. 21/2597 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1.17 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des EnergiewirtschaftsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. November 2025