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7. Mai 2025
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24. März 2026
24. März 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Diese Verordnung dient der Durchführung
- 1.
- der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115
- 2.
- der Verordnung (EU) 2021/2115 und der im Rahmen dieses Rechtsakts und zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor,
- 3.
- des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,
- 4.
- des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hinsichtlich der Direktzahlungen für
- a)
- die Einkommensgrundstützung,
- b)
- die Umverteilungseinkommensstützung,
- c)
- die Junglandwirte-Einkommensstützung,
- d)
- alle Öko-Regelungen,
- e)
- alle gekoppelten Einkommensstützungen,
- 5.
- des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung.