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2. Juni 2017
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5. Januar 2024
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5. Oktober 2026
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(1) Ist für Entscheidungen nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 bis 5 und 6 nach den geltenden Rechtsvorschriften keine öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben, so hat die zuständige Behörde die im Einzelfall getroffene Entscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung einer oder mehreren genau zu bezeichnenden Personen oder Vereinigungen bekannt zu geben, wenn dies beantragt wird
- 1.
- vom Antragsteller des Verwaltungsaktes oder
- 2.
- von demjenigen, an den die Behörde den Verwaltungsakt gerichtet hat.
(2) Über Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 oder deren Unterlassen entscheidet im ersten Rechtszug das Oberverwaltungsgericht, auch wenn kein Fall des § 47 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vorliegt. Ist eine Gestaltungs- oder Leistungsklage oder ein Antrag nach § 47 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statthaft, ist § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden. Bei länderübergreifenden Plänen und Programmen ist das Oberverwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Behörde, die die Entscheidung über die Annahme des Plans oder Programms getroffen hat, ihren Sitz hat.
(3) Hat eine Vereinigung im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 in einem Verfahren nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder b, wenn die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b dieses Gesetzes erfüllt sind, Gelegenheit zur Äußerung gehabt, so ist sie im Verfahren über den Rechtsbehelf nach Absatz 2 mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Verfahren nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder b nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Satz 1 gilt nicht für Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen nach § 10 des Baugesetzbuches.
(4) Im Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 ist § 73 Absatz 2 Satz 4 und 5 sowie § 73c Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht anzuwenden. Im Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ist § 42 Absatz 3 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht anzuwenden.
(5) Eine Verletzung materieller Rechtsvorschriften führt nur dann zur Aufhebung der Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 1a Satz 1 Nummer 3, wenn sie nicht durch Entscheidungsergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann. Satz 1 gilt nicht im Anwendungsbereich des § 75 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
(6) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen über Projekte nach § 1 Absatz 1 und 1a, insbesondere
- 1.
- Projekte der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur sowie
- 2.
- Maßnahmen, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung oder der Ernährungssicherheit, ausgenommen Tierhaltungsanlagen, dienen,
Fachbeiträge • 50
- 1. Nitratklage: Bund muss nationales Aktionsprogramm neu erstellenEingeschränkter ZugriffNavigator2022 · www.oklp.de · 10. Dezember 2025
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- 4. Immissionsschutz schlägt Windkraftausbau: OVG NRW kippt Genehmigungen wegen Verstoßes gegen Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes und der TAEingeschränkter ZugriffMarcella Oelze · www.cbh.de · 18. Juni 2025
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- 6. Umweltverbände dürfen auch Verlängerungsbescheide zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen angreifenEingeschränkter ZugriffChristoph Heim · www.hsa-partner.de · 27. Dezember 2019
- 7. Aktionsprogramm Nitrat notwendigEingeschränkter ZugriffDgkorff · www.grafkerssenbrock.com · 9. Oktober 2025
- 8. Klagerechte bei Vorhabengenehmigungen novellierenEingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 30. Juni 2016
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 18/12160 - Entschließungsantrag: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9526, 18/9909, 18/10102 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche VorgabenBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 2. 18/12146 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9526, 18/9909, 18/10102 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche VorgabenBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 3. 19/16907 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15619, 19/16405, 19/16578 Nr. 1.12 - Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15626, 19/16403, 19/16578 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich c) zu dem Antrag der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Daniela Kluckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16040 - Mehr Tempo bei der Infrastruktur - Planungsturbo jetzt d) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/16042 - Planungskapazitäten ausbauen und Bürgerbeteiligung wirksamer machen und Aushöhlung durch Maßnahmengesetze verhindernBundestag Drucksachen · 29. Januar 2020
- 4. 19/31266 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die praktischen Erfahrungen im Vollzug der Novelle zum Umwelt-RechtsbehelfsgesetzBundestag Drucksachen · 18. Juni 2021
- 5. 20/4823 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2022
- 6. 20/13081 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 30. September 2024
- 7. 20/13642 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften - Drucksache 20/13081 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. November 2024
- 8. 21/6588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und RaumordnungsrechtsBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026